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TECHNOLOGIE-FORUM BERLIN

Digitalisierung, Beschäftigtendatenschutz und europäisch-nationale Rechtsprechung zum Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) – Digitalisierung aktiv gestalten

 

 

07. bis 09. November 2023 im Novotel Am Tiergarten in Berlin

 

Wie gehabt stehen auch diesmal wieder aktuelleste Themen rund um den Beschäftigtendatenschutz, die Digitalisierung und die Mitbestimmungsrechte der Personal- und Betriebsräte auf der Agenda unseres Technologie-Forums. Und wie immer werden Anfang November vom 07.-09.11.2023 – diesmal im Novotel am Tiergarten in Berlin – anerkannte und bekannte Referentinnen und Referenten zu aktuellen Themen vortragen sowie diskutieren!

 

Es gibt auch dieses Jahr wieder große Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und den Beschäftigtendatenschutz. 

 

Eines ist das Aufkommen der künstlichen Intelligenz ChatGBT, die sozusagen über Nacht die Diskussion um die Möglichkeiten und Grenzen künstlicher Intelligenz angeheizt hat. Microsoft integriert die Technologie von Open AI (ChatGPT) unter dem Namen Copilot in das bekannte Office-Paket. Gleichzeitig treten die Datenschutzbehörden in der Europäischen Union auf den Plan und begutachten die Art und Weise wie ChatGPT personenbezogene Daten verarbeitet. 

(Siehe auch „ChatGPT – künstliche Intelligenz auf einem neuen Niveau“ weiter unten)

 

Wie die Techniken von Künstlicher Intelligenz zu beurteilen und für die Beschäftigten zu regeln sind, ist einer der Schwerpunkte unserer Tagung im November!

 

Ein weiteres Thema wird sein, dass am 30.03.2023 der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten erlassen hat, welches Auswirkungen auch für Unternehmen, Behörden und den Gesetzgeber hat. In einem Vorlagefall aus Hessen hat sich der Gerichtshof mit der Frage befasst, inwiefern auch der § 26 BDSG, die Vorschrift zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesrecht die Vorgaben der DSGVO umsetzt.

Der EuGH kommt zum Schluss, dass die Regelungen als unanwendbar zu betrachten sein dürften. Die Wirtschaft wird ihre Verarbeitung von Beschäftigtendaten nun auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO stützen müssen. In Betracht kommen hierbei insbesondere die Erforderlichkeit zur Durchführung des Arbeitsvertrags (lit. b) sowie eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten!

 

Dieses Urteil passt zu einer Vorlage des Deutschen Gewerkschaftsbundes für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, das Ende Januar vorgestellt wurde. Unser Kollege Mattias Ruchhöft war ebenfalls auf dieser Veranstaltung und hat aus den Erfahrungen eines Technologieberaters berichtet – Näheres findet ihr hier!

 

Wie es im Beschäftigtendatenschutz weiter geht wird ein weiterer Schwerpunkt unseres Technologieforums!

 

Weitere Themen des Forums:

  • Digitalisierung aktiv gestalten
  • Schutz vor Cyberkriminalität als Personal- oder Betriebsrat begleiten
  • Arbeitszeiterfassung
  • Compliance und Mitbestimmung
  • Betriebsrat, Datenschutz und Umgang mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragten

 

 

Meldet Euch an und seid dabei!

 

 

Wir freuen uns, wenn wir uns im November alle in Berlin wiedersehen!