Big Data-Anwendungen am Arbeitsplatz erzeugen umfangreiche Datenmengen, insbesondere solche, welche von Interesse für die Personalabteilung sind. Betriebsvereinbarungen sind wichtig, um den Einsatz von Big Data zu regeln und die Daten der Beschäftigten zu schützen.
Diese Anwendungen ermöglichen es Unternehmen, mithilfe innovativer Analyseverfahren Erkenntnisse aus den Daten zu gewinnen und verschiedene Aspekte wie Personalentscheidungen oder IT-Sicherheit zu optimieren. Jedoch unterliegen sie rechtlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG, und der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Big Data-Anwendungen erfordert klare Zweckbindungen, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Transparenz. Eine Betriebsvereinbarung gemäß § 26 Abs. 4 BDSG ist erforderlich, die den Datenschutzanforderungen entspricht und positive Regelungen für den Umgang mit Big Data-Anwendungen festlegt.
Der Betriebsrat kann Sachverständige hinzuziehen, um diese Vereinbarungen zu unterstützen. Alleinige Ausschlüsse von Leistungs- und Verhaltenskontrollen reichen nicht aus, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
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Von Michael Gebhardt – Technologieberater bei der dtb – Datenschutz- und Technologieberatung
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