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DTB - Datenschutz- und Technologieberatung

Die DTB – Datenschutz- und Technologieberatung berät seit mehr als 20 Jahren Betriebsräte und Personalräte als Sachverständige bei der Regelung neuer Technologien, IT-Anwendungen, Softwaresysteme und bei der Sicherung des Arbeitnehmerdatenschutzes. Zudem hat die dtb Erfahrungen bei der Technikfolgenabschätzung in den Bereichen Gesundheit und Qualifizierung. Dazu zählen z. B. Entgrenzung der Arbeit durch mobiles Arbeiten und medialer Überforderung. 

 

Als Sachverständige für Datenschutz und IT-Systeme verbinden wir die Möglichkeit der Ausgestaltung vorhandener Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung mit dem Wissen um die technischen Möglichkeiten und erarbeiten mit den Betriebsräten und Personalräten sowie den Verantwortlichen Regelungsansätze für Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen. 

Unser Beratungsspektrum:

  • Beratung als Sachverständige (nach BetrVG / den unterschiedlichen PersVG) 
  • Erstellen und Aushandeln von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 
  • Erstellung und Begutachtung von Anlagen zu Vereinbarungen 
  • Begutachtung von Berechtigungskonzepten von IT-Systemen 
  • Beisitzer in Einigungsstellen 
  • Inhaus-Schulungen für die Gremien 
  • Auditieren von IT-Systemen (SAP, Office 365 …) im Sinne der Kontrollrechte und -pflichten von Personal- und Betriebsräten 
  • Check-Up vorhandener Dienst- / Betriebsvereinbarungen 
  • Moderationstätigkeit für Arbeitnehmervertretungen 
  • Redner auf Betriebsrätekonferenzen und Personalversammlungen 

 

Einen Auszug aus unseren Beratungsthemen finden Sie hier.

Ablauf der Beauftragung - wie kann ich die Beratung der DTB "bestellen"?

Das Gremium stellt fest, dass es die Beurteilung eines Sachverhalts, z. B. die technischen Möglichkeiten eines IT-Systems oder einer Cloud-Plattform (SAP, Microsoft 365, Workday etc.) nicht beurtelen kann. Dann benötigt der Betriebsrat oder Personalrat die Hilfe von Sachverständigen: 

§ 80 BetrVG Abs. 3:

„Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Für die Geheimhaltungspflicht der Sachverständigen gilt § 79 entsprechend.“  

Was muss der Betriebsrat / Personalrat tun? 

Das Gremium fasst einen Beschluss für die Hinzuziehung externen Sachverstands und teilt diesen Beschluss mit dem Angebot (Kostenabschätzung) der DTB  

Eine Vorlage könnt Ihr Euch hier herunterladen: 

 

Wenn Ihr noch Fragen zu unserer Tätigkeit oder zur Bestellung von Sachverständigen habt, dann sprecht uns an.

anfragen@dtb-beratung.de

 

Beschäftigten-Datenschutz absichern

Die Absicherung der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten mit den vielfältigen  Kontrollmöglichkeiten moderner Informations- und Kommunkationssysteme wie Teams, Microsoft 365, Workday, Zoom, SuccessFactors, Salesforce und SAP ist eine wichtige Aufgabe von Betriebsräten / Personalräten.  Diese Informationsverarbeitung ist für die Unternehmen insbesondere im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung von existenzieller Bedeutung. Datenschutzrechtliche Risiken liegen nicht nur in den Schwachstellen der Technik sondern auch bei der Umsetzung durch die Beschäftigten. Mit der Unterstützung und Beratung durch die DTB Datenschutz- und Technologieberatung kann durch eine effektive kollektivrechtliche Regelung von IT- und Kommunikationssystemen der Beschäftigten-Datenschutz besser umgesetzt werden. Die langjährige Erfahrung der Berater der DTB im Bereich des Datenschutzes hilft den Betriebsräten und Personalräten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie den Behörden, Unternehmen und Konzernen bei der Umsetzung eines wirkungsvollen Beschäftigten-Datenschutzes im Sinne Art. 88 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung.

Datenschutz-Audit durch die DTB

Die Kontrollrechte und -pflichten von Betriebsräten / Personalräten sollten möglichst direkt am jeweiligen System, zusammen mit den Beratern der DTB – Datenschutz- und Technologieberatung ausgeübt werden. Unsere Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit darunter auch zertifizierten Berater für SAP-Systeme auditieren seit Jahren im Auftrag von Betriebsräten unter anderem folgende Systeme 

  • SAP-Systeme (SAP ERP, HANA, SAP HCM etc.)
  • Workday / SuccessFactors
  • Telefonanlagen
  • Office 365 / Microsoft 365 (Admincenter) 

 

Wir prüfen am jeweiligen IT- und Kommunikatons-System, ob die Regelungen der Betriebsvereinbarung samt ihrer Anlagen systemseitig umgesetzt wurden.