07. bis 09. November 2023

Das DTB-Technologieforum 2023 in Berlin

Digitalisierung aktiv mitgestalten

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
23-11-TAG-Tec
Veranstaltungsort

Novotel Berlin am Tiergarten
Strasse des 17 Juni 106-108
10623 Berlin

Termin
07. bis 09. November 2023
Kosten
Seminargebühr
1249 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
280 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
261 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Referenten wurden angefragt (Änderungen sind möglich)

Das Technologieforum der DTB eine Institution zum Thema Beschäftigtendatenschutz und zur Regelung der Digitalisierung.

Das Forum steht 2023 unter dem Titel:

„Digitalisierung aktiv mitgestalten“

Es werden wie immer bekannte Referentinnen und Referenten dabei sein und wir werden in verschiedenen Fachforen aktuelle Themen bearbeiten.

Dienstag
11:00Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
11:45Mattias Ruchhöftdtb – Datenschutz- und Technologieberatung GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Digitalisierung, Beschäftigtendatenschutz und Mitbestimmung – aus dem Leben eines Technologieberaters 
– Überblick über Themen (People Analytics, MS 365, Datenschutz bei Microsoft, IT-Sicherheit, KI – Chat GPT) 
– Ausblick: Themen und Referenten der Tagung 
– Diskussion  
– Übergabe an Matthias Wilke (Moderation) 
12:45Prof. Ulrich Kelber (angefragt)Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Berlin Keynote:  
Aktuelle europäische und nationale Entwicklungen im Datenschutz 
13:45Barbara Thiel (angefragt)Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Hannover Digitalisierung und Überwachung der Beschäftigten  
– Aktuelle Beispiele aus der Aufsichtspraxis, neue Technologien 
– Amazon und Handscanner: Ein Lehrbeispiel 
– § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG: Umfassenden Kontrolle der Beschäftigten möglich? 
– Anforderungen an eine Kollektivvereinbarung 
15:00Kaffeepause
15:30Prof. Dr. Peter WeddeProfessor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences 
Wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting GbR 
Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz: EuGH, BAG, BGH 
– Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz?  – Aktueller Stand der Diskussion 
– EuGH-Urteil vom 30.3.2023 – das Ende von § 26 BDSG?  
– Beschäftigtendatenschutz im (neuen) BetrVG  
– Aktuelles aus der Rechtsprechung von BAG und EuGH  
– KI / ChatGPT in der betrieblichen Realität 
– Grenzen für die digitale Überwachung?  
– Neue Anforderungen an Betriebsräte?
16:30Prof. Dr. Michael Meier Universität Bonn, Informatik; 
Vorstand GDD 
Cybercrime: Schutzmaßnahmen und Betriebsräte 
– Rechtliche Herausforderungen eines Cyberangriffs 
– Identitätsdiebstahl 
– Gestohlene Passwörter und Account-Takeover-Attacken 
– Wirksamer Schutz von Kunden- und Mitarbeiterkonten 
– Datenschutzkonforme Warnung Betroffener 
17:30Ende des 1. Tages 
18:30Abendessen
Mittwoch
09:00Fachforum 1Arbeitszeiterfassung und  Homeoffice 
Dr. Eberhard KiescheAoB Bremen, Arbeits- und Datenschutzberater (Elektronische) Zeiterfassung 
– Urteil des EuGH v. 2019, Beschluss 1. Senat BAG v. 13.9.2022 
– BMAS: Gesetzes(entwurf) für Arbeitszeiterfassung 
– Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Was ist zu regeln? 
– Datenschutz auch bei Arbeitszeiterfassung! 
– Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz und AZ-Erfassung 
Sirkka Schrader RAin, ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht Arbeitszeit: Ein wichtiges Gestaltungsfeld für Betriebs- und Personalräte 
– Aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG 
– z.B. Ruhezeiten und Ruhepausen: Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung 
– Arbeitszeiterfassung praktisch: Vertrauensarbeitszeit, mobile Arbeitszeit  
– Überstundenvergütung und Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit 
Beate Eberhardt Fachzeitschrift Gute Arbeit, Redakteurin Moderation 
09:00Fachforum 2Arbeitszeiterfassung und  Homeoffice
Yvette ReifStellvertretende Geschäftsführerin der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.; BonnBetriebsrat und Datenschutzbeauftragte (bDSB):  
– Kooperation oder Konfrontation bzw. Freund oder Feind? 
– Vorgaben DSGVO und BDSG 
– Was tun bei strittigen Auffassungen?  
– Gegenseitige Unterstützung/Kooperation: Wie sieht sie aus? 
– Reichweite der Verschwiegenheitspflicht des bDSB 
Johannes HentschelRechtsanwalt 
Hentschel Rechtsanwälte, Göttingen
Praxisbeispiele/Best Practises zum Umgang mit bDSB 
– Rahmen-IT-Betriebsvereinbarung: Regelung zur Kooperation  
– Verschwiegenheitspflichten des bDSB 
– Datenschutz im BR-Büro: Konzept 
– BR-Anwalt als Moderator? 
Bettina Frowein Bund-Verlag, Redakteurin 
Computer und Arbeit 
Moderation 
09:00Fachforum 3Datenschutz, Mitbestimmung und Digitalisierung 
Andreas Sachs (angefragt)Leiter des technischen Referats im 
Bayerischen Landesamt für Datenschutz, Vertreter des Präsidenten, Ansbach 
Datenschutz und künstliche Intelligenz 
– Innovative Anwendungen 
– Chancen und Risiken 
– Datenschutzkonformität  
– Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte 
– Überprüfung ermöglichen 
Thomas BergerFachanwalt für Arbeitsrecht, BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbBCompliance, Datenschutz und Mitbestimmung 
– Gesetzlicher Whistleblowerschutz 
– Hinweisgebersysteme 
– Aktuelle Rechtsprechung  
– Unternehmensinterne Untersuchungen  
– Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat 
– Betriebsvereinbarungen: Beispiele, Tipps 
Nikolas Ballerstädt (angefragt)Justiziariat IG BCEModeration
13:30Mittagessen
14:00Berichte aus den Fachforen
14:30Dr. Thilo WeichertVorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD), ehemaliger 
Leiter Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) 
IT-Mitbestimmung und Datenschutz: Weite Rechte des Betriebsrats 
– Bestandsaufnahme: IT-Mitbestimmung in der Praxis (z.B. Einigungsstellen) 
– Datenschutzrecht und erzwingbare Mitbestimmung (Rechtsprechung, BetrVG, BDSG) 
– § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG regelt Persönlichkeitsrechtsschutz und Datenschutzrecht 
– Streitpunkte in der Praxis: u.a. Zugriffskonzepte, Drittlandtransfers, Schnittstellen, 26 Abs. 1 S. 1 und Satz 2 BDSG 
16:00Kaffeepause
16:30Stephanie KirschnerRAin, ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht KI, Chatbots und Co. – was müssen Betriebsräte wissen 
– Chat GPT 
– Aktuelle Rechtsprechung des BVerfG 
– EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI): Datenschutz 
– Risiken der Künstlichen Intelligenz – und wie man sie eindämmen kann 
– Rechtliche Handlungsmöglichkeiten im Betrieb  
– Bausteine von Betriebsvereinbarungen 
18:00Ende des 2. Tages
19:00Abendessen
20:30Gemütlicher Konferenzabend 
25 Jahre SoliServ und Würdigung von Georg Dresel 
Donnerstag
09:00Dr. Stefan Brink Institut für Digitalisierung der Arbeitswelt, Berlin 
Vormaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart 
Beschäftigtendatenschutz und Digitalisierung des Arbeitslebens 
– Digitalisierung und Datenschutz: Was kommt auf die Betriebsräte zu? 
– DSGVO und BDSG: Anwendungsbereich, berechtigtes Interesse, Bußgelder? 
– Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage? 
– Schadensersatz Art. 82 DSGVO im Arbeitsverhältnis 
09:45Roland Wolf Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin Digitalisierung: Herausforderungen für den Beschäftigungsdatenschutz  
– Beirat Beschäftigtendatenschutz BMAS: Abschlussbericht vom 17.01.2022 
– Handlungsbedarf im Datenschutz? 
– Was ist aus Sicht des BDA gesetzlich jetzt notwendig? 
10:30Kaffeepause
11:00Prof. Dr. Wolfgang DäublerUniversität Bremen, 
Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht (im Unruhestand) 
Aktuelle Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz 
– EuGH/bDSB: Abberufungs- und Kündigungsschutz, BR als bDSB 
– BAG/EuGH: Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage (Art. 88 DSGVO) 
– EuGH: § 26 BDSG auf dem Prüfstand? Was kommt dann? 
– Leistungs- und Verhaltenskontrollen: Was sagen die Arbeits- und Verwaltungsgerichte?  
– Amazon und VG Hannover: ein Lehrbuch-Beispiel 
11:45Bertold Brücher (angefragt)DGB Bundesvorstand Referatsleiter Sozialrecht und Beschäftigtendatenschutz Digitalisierung und Überwachung: Neue Aufgaben und Herausforderungen für Tarifpartner, Gewerkschaften, Gesetzgeber und Interessenvertretungen 
Podiumsdiskussion
12:30Matthias Wilke ModerationTeilnehmende:  Mattias Ruchhöft, Betriebsrätin N.N.; Bertold Brücher; Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Dr. Stefan Brink, Roland Wolf 
13:15Mittagsimbiss; 
Gespräche zur Vertiefung der Tagungsthemen 
dtb-Experten und Referenten 
15:15Tagungsende

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.