Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.
Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.