Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
nach
langer Zeit haben wir es nach dem Generationenwechsel in der
Geschäftsführung, Corona und den Folgen mal wieder geschafft, einen
Newsletter für Euch zusammenzustellen. Zukünftig wollen wir drei bis viermal
im Jahr spannende und neue Themen aus unserer Beratungspraxis liefern und
Euch so Informationen zu den neuesten Entwicklungen im Bereich Datenschutz,
Regelung modernder Informationstechnologien sowie Folgen für die
beschäftigten an die Hand geben.
Mit
dem Newsletter wollen wir Euch auf die Zeit nach den Wahlen einstimmen, wenn
die Gremien sich konsolidiert und die Ausschüsse gebildet haben. Dann stehen
viele Themen vor der Tür. Bei den Datenschutz -und Technologiethemen können
wir Euch in vielen Bereichen Hilfestellungen über Seminare und unsere
Beratungsleistungen an die Hand geben.
Auf
die wichtigsten dieser Themen für die Betriebsräte und Personalräte wollen
wir in diesem Newsletter eingehen. Folgende Themen finedt Ihr in diesem
Newsletter:
- Aktuelles
- das Technologieforum ist zurück 08.-10.11.2022 in Berlin
- Office
365 / Microsoft 365
- EDV
-Ausschuss - Neugestaltung der Ausschussarbeit nach den Wahlen
- Kontrolle
von IT-Systemen
- Betriebsrätemodernisierungsgesetz
- Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz
- Umsetzung
des Datenschutzes im Betriebsratsbüro
- Beschäftigungssicherung
Qualifizierung und Digitalisierung
- Implementierung
eines externen Hinweisgebersystems (mit unserem Partner
deDATA)
Wenn
Ihr aktuell bei Euren Themen Unterstützung braucht, dann meldet Euch hier
Bleibt
alle miteinander gesund!!!
Euer Team
der
dtb-Datenschutz- und
Technologieberatung GmbH & Co. KG
Aktuelles
Das
dtb-TecForum ist zurück! - seit über 15 Jahren ist das
Technologieforum der DTB eine Institution zum Thema Beschäftigtendatenschutz
und Regelungen von IT-Plattformen und -Systemen
Nach
zwei Jahren Pause bedingt durch die COVID 19 Pandemie, planen wir nun wieder einen Neustart
– Termin und Ort: 8. bis zum 10. November 2022 in Berlin
Das
Forum steht dieses Jahr unter dem Titel "Die Würde des Menschen und die
Grundrechte im Arbeitsleben!" Dabei geht es um Künstliche Intelligenz, die
Möglichkeit der Interessensvertretung und die neue Rechtsprechung zum
Datenschutzrecht.
Es
werden wie immer bekannte Referentinnen und Referenten dabei sein und wir
werden in zwei Fachforen aktuelle Themen im Beschäftigtendatenschutz der
Umsetzung des Datenschutzes im Betriebsratsgremium und
Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen zur neuen
Digitalisierungstechniken und künstlicher Intelligenz bearbeiten.
Das
genaue Programm sowie die Informationen zur Durchführung und zur Anmeldung
findet Ihr auf der Webseite dtb-seminare.de
Office 365 / Microsoft 365
Microsoft 365 ist mittlerweile in vielen Bereichen „die“ oder „DIE“
Standard-Plattform für Büroanwendungen, Kommunikation und Dateiablage. Gerade
nach den Wahlen können Betriebsräte die Möglichkeit nutzen, um vorhandene ältere
Vereinbarungen zu Office 365 / Microsoft 365 dahingehend zu prüfen, ob Sie den
aktuellen Entwicklungen der Plattform von Microsoft noch standhalten. Wir
unterstützen Euch dabei!
Die
sogenannten Powerplattform von Microsoft greift immer weiter um sich. Darin
sind Anwendungen zusammengefasst, die zur "Programmierung" von Anwendungen,
für die Auswertung großer Datenmengen oder zur Entwicklung von Chatbots
genutzt werden. Zu diesen Aspekten fehlen häufig die Regelungsansätze in
alten Vereinbarungen.
Gleichzeitig
wird Teams als Kommunikationsplattform immer weiterentwickelt und bildet nun
den Startpunkt für viele Anwendungen in der Microsoft Welt. aber auch
darüber hinaus.
Wir
haben unser Seminarprogramm dementsprechend angepasst und neben den
Grundlagen im Seminar "Microsoft Cloud-Plattform sicher regeln" zusätzlich
entsprechende
Vertiefungsseminare zum Thema Power BI, Power Apps & Co. so wie
Microsoft 365 Kommunikation über Teams, Sharepoint Viva & Co
aufgenommen.
Termin:
13. bis
15.09.2022 in Kassel
Weitere Termine findet ihr hier
EDV -Ausschuss - Neugestaltung der Ausschussarbeit nach den Wahlen
Nach
den Betriebsratswahlen steht auch die Konstituierung und Gestaltung der
Ausschussarbeit an. Das betrifft auch die Arbeit der EDV-Ausschüsse. Wie
gestalten wir die Arbeit des EDV-Ausschusses und damit die Absicherung des
Beschäftigtendatenschutzes und der Mitbestimmungsrechte im Bereich IT.
Wir
haben zwei Seminare zum EDV-Ausschuss neu in unser Programm genommen, die
sich im ersten Seminar mit den Möglichkeiten des IT-Mitbestimmungsrechts –
auch im Hinblick auf das Betriebsräte Modernisierungsgesetz – beschäftig und
im zweiten Seminar dem
EDV-Ausschuss Möglichkeiten an die Hand gibt als Gremium die EDV Technik
sinnvoll regeln und auf die Fülle der Themen die auf die Betriebe und
Behörden zukommen adäquat
reagieren zu können.
Termin:
11.
bis 13.10.2022
Weitere Termine finden ihr hier
Kontrolle von IT-Systemen
-
weiteres Thema bei der Konstituierung nach den Wahlen ist die Frage, welche
abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zu IT-Systemen sollen wir
kontrollieren? Und wie gehen wir eine solche Kontrolle als Betriebsräte
an?
Auch
zum Thema Kontrolle von IT-System und Identifizierung von Änderungen sowie
neuen Funktionalitäten bei Standardsystemen wie Microsoft 365, SAP oder
Personalinformationssystemen bieten wir ein spezielles Seminar an.
Termin:
12. bis 14.07.2022
Weitere Termine findet ihr hier
Betriebsrätemodernisierungsgesetz - Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz
Das
Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat den Betriebsräten erweiterte
Möglichkeiten bei der Bestellung externer Sachverständiger im Zusammenhang
mit künstlicher Intelligenz sowie Mitbestimmungsrechte bei Auswahlkriterien,
die Mithilfe von künstlicher Intelligenz getroffen werden, geschaffen. Auch
wenn die Experten ziemlich einheitlich der Meinung sind, dass diese
Mitbestimmungsrechte nicht weit genug gehen, sollten sich Betriebsräte und
auch Personalräte mit dem Thema künstliche Intelligenz Robotic Process
Automation und entsprechend ausgestatteten Chatbots auseinandersetzen.
Neben
den Kriterien zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle geht es
insbesondere um die Ethik des Einsatzes Künstlicher Intelligenz und die
Auswirkungen auf die Beschäftigung in den Unternehmen und Behörden. Dazu
zählt auch inwieweit die Ergebnisse künstlicher Intelligenz oder die
Handlungen einer solchen Technologie wie Chatbots, Einfluss auf die Arbeit
der Beschäftigten nimmt oder diese sogar steuert und gestaltet.
Termin:
19. bis
21.07.2022
Umsetzung des Datenschutzes im Betriebsratsbüro
Das
Betriebsräte Modernisierungsgesetz hat auch die Verantwortlichkeiten im
Sinne des Datenschutzes zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat geklärt.
Verantwortliche Stelle ist und bleibt die Arbeitgeberin. Zusätzlich dazu
wurde aber die Regelung mit ins
Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen, die besagt, dass die betrieblichen
Datenschutzbeauftragten die jeweiligen Gremien mittlerweile kontrollieren
dürfen. Auch wenn sie im Sinne der Meinungsbildung des Betriebsratsgremium
Stillschweigen gegenüber der Arbeitgeberin zu wahren haben, stellt dies doch
einen tiefen Eingriff die Selbstorganisation des Betriebsrats dar.
Wir
arbeiten mit unserem Partner deDATA GmbH aus Kassel gerade an einer
Datenschutzorganisations- Software, um sowohl ein Datenschutzkonzept des
Betriebsrats für das Gremium abzubilden als auch eine kontrollierbare
Informationsplattform für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu
schaffen. Diese könnte dann die Kontrolle durch die Betrieblichen
Datenschutzbeauftragten ermöglichen, ohne dass diese ja direkt in die
jeweiligen Prozesse und Informationen des Betriebsrats Gremiums Einblick
nehmen müssen. Das wäre dann für beide Seiten eine akzeptable und saubere
Lösung.
Wenn
Euch das Thema interessiert, schreibt uns an anfragen@dtb-beratung.de
Das
Thema Datenschutz im
Betriebsratsbüro haben wir auch zu einem speziellen Seminar
über drei Tage zusammengefasst in dem wir die einzelnen Themen
wie Verarbeitungsverzeichnis, Aufbewahrungsfristen und Verpflichtung und
Unterweisung der einzelnen Mitglieder des Gremiums durchgehen und
bearbeiten.
Termin:
28. bis 30.03.2023
Reservierungen
könnt ihr an reservierung@dtb-seminar.de senden
Beschäftigungssicherung Qualifizierung und Digitalisierung
Der
Einsatz von Robotic Process Automation, Künstlicher Intelligenz und
umfangreichen Plattformen, die die Arbeit der Beschäftigten zum Teil
automatisieren, bergen Risiken im Sinne der Beschäftigungssicherung. Häufig
werden dabei nicht die Mitbestimmungsrechte zum Thema Änderung der Arbeit
und Sozialplan berührt, so dass nur die Ansätze der Personalentwicklung und
Berufsbildung und die damit zusammenhängenden Mitbestimmungsrechte
bleiben.
Das
Betriebsrätemodernisierungsgesetz sieht im Bereich der Bildungsplanung
mittlerweile auch eine Einigungsstelle vor, die zwar kein unmittelbares
Abschlussrecht im Sinne eines Spruches hat, aber dennoch das Thema
Bildungsplanung zu mindestens in der Diskussion im Unternehmen hält.
Da
die Möglichkeiten der Betriebsräte im Bereich der Qualifizierung ja
im Zusammenhang mit technologischen oder prozessualen Veränderungen häufig
nicht ausgeschöpft werden, haben wir ein entsprechendes Seminar aufgesetzt,
dass wir gemeinsam mit einem Arbeitsrechtsanwalt durchführen.
Im
Seminar wird die Ausgestaltung der einzelnen Mitbestimmungsrechte nach den
§§ 96 - 98 Betriebsverfassungsgesetzes erläutert und konkrete Ansatzpunkte
zur Beurteilung von Personalentwicklung und Schulungskonzepten
erarbeitet.
Termin:
27. bis 29.09.2022
Reservierungen
könnt ihr an reservierung@dtb-seminar.de senden
Digitalisierung der Betriebsratsarbeit
Nach
den Wahlen geht es auch darum, die Arbeit im Betriebsratsgremium mit den
neuen Kolleginnen und Kollegen sinnvoll zu gestalten. Da viele
Betriebsratsmitglieder ebenfalls wie die Beschäftigten im sogenannten Home
Office sitzen, kommt der Digitalisierung der Betriebsratsarbeit eine
besondere Bedeutung zu.
Da
viele Konzerne Microsoft 365 im Rahmen der Pandemie eingeführt haben, steht
bei vielen Betriebsratsgremien die Frage an, ob und wie sie Teams SharePoint
und andere Technologien, die in Microsoft 365 enthalten sind, einsetzen
können.
Die
vielen Anfragen für Inhouse-Seminare und Beratungen diesbezüglich haben wir
zu einem Seminar für Euch zusammengefasst, in dem wir genau auf diese Themen
eingehen werden. Die Referenten waren selber Mitglieder von Betriebsräten
und eines Gesamtbetriebsratsgremiums und kennen somit die Anforderungen aus
erster Hand.
Termin:
06. bis 08.09.2022
Weitere Seminarthemen im Überblick
Salesforce - Die Umsetzung des digitalen
Vertriebes durch Plattformen wie Salesforce Microsoft oder SAP schreitet
ebenso voran wie die Vernetzung des Services mit Marketing und
Sales
Termin:
28. bis
30.06.2022
SAP
HANA S7 oder S4 HANA -
Bei vielen Unternehmen und Behörden, die SAP einsetzen, steht die Umstellung
auf HANA an, beziehungsweise sie sind mitten in der Umstellung. Im Seminar
werden die Regelungsthemen erarbeitet und besprochen.
Termin:
19. bis
21.07.2022
Datenschutz Spezial: Wir haben dieses Jahr
zwei Spezialseminare im Angebot, die sich mit den aktuellen Entwicklungen
der Rechtsprechung zu den Themen Datenschutz und Arbeitsrecht gerade auch im
Hinblick auf die Pandemie so wie Datenschutz im Arbeits- und
Gesundheitsschutz beschäftigen.
Viele
Konzerne Behörden und Firmen sind bei der Umsetzung der
Datenschutzgrundverordnung schon relativ weit gekommen, aber im Bereich des
Beschäftigtendatenschutzes sowie bei der Verarbeitung von
gesundheitsbezogenen Daten der Beschäftigten gibt es nach wie vor
Unsicherheiten. Diese Themen greifen wir in zwei speziellen Seminaren
auf.
Termin:
22. bis
22.09.2022
22.
bis 24.11.2022
Home Office und die Folgen: Immer noch ist das
Thema Home Office Thema in den Unternehmen und Behörden. Mittlerweile sind
die Regelungen getroffen und es stehen nunmehr die Folgen und Konsequenzen
in der Diskussion.
Gerade
diese Themen greift ein aktuelles Seminar der dtb auf.
Termin:
05. bis
07.07.2022
dtb-Datenschutz und Technologieberatung GmbH & Co. KG Mail:
info@dtb-beratung.de Tel.: 0561 / 70 575 70 Impressum Datenschutzerklärung
Implementierung eines externen Hinweisgebersystems
Am 17. Dezember 2021 endete die Frist für die
Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht. Mit dieser
Richtlinie soll ein EU-weiter Mindeststandard für Hinweisgeberschutzsysteme
geschaffen werden, wobei erleichterte
Meldekanäle und ein verstärkter Schutz des Hinweisgebers im
Vordergrund stehen.
Mit
der Freigabe zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird Mitte
des Jahres gerechnet. Nichtsdestotrotz ist bei arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzungen eine richtlinienkonforme Auslegung der Gerichte
möglich, da diese eine effektive Anwendung des europäischen Rechts
gewährleisten müssen. Zusammengefasst sollten sich Unternehmen also
spätestens jetzt mit dem Thema beschäftigen und den „kleinen Aufschub“
nutzen, da mit einer baldigen Umsetzung zu rechnen ist und Deutschland
eventuell auch strengere Vorgaben festlegen wird.
Der
Schutz des Hinweisgebers ist sehr weit gefasst, insbesondere ist auch der
sachliche Anwendungsbereich vom deutschen Gesetzgeber (zumindest im Entwurf
des HinSchG) weit ausgedehnt worden. Bei einem Verstoß gegen das
Hinweisgeberschutzgesetz sind hohe Geldbußen sowie Schadensersatzansprüche
möglich.
Die
Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit mindestens
50 Mitarbeitern zu der Einrichtung einer internen oder externen
Meldestelle (von strengeren Vorgaben des deutschen Gesetzgebers ist eher
nicht auszugehen). Hinweisgeber haben dann die Wahl, sich an eine interne
oder externe Meldestelle zu wenden. Arbeitgeber sollten Meldesysteme als Chance ansehen und diese so
transparent und attraktiv wie möglich gestalten, um einen Anreiz für interne
Meldungen zu schaffen und somit Reputationsverlusten durch die externe
Weitergabe von sensiblen Informationen vorbeugen.
Da
die Sicherstellung der Anonymität innerhalb eines Unternehmens eher selten
gewährleistet ist, empfehlen wir ein externes Whistleblowing System.
Unser
Partner deDATA GmbH hat hierzu ein eigenes
Hinweisgebersystem inklusive Prozess entwickelt und stellt dies zur
Verfügung. Entsprechende Meldungen sind völlig anonym möglich. Die Meldungen
werden auf Wunsch auch von uns direkt abgearbeitet.
Mehr
zum Thema unter https://meldepunkt.de
Wenn
Ihr Fragen dazu habt, schreibt uns unter anfragen@dtb-beratung.de
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