Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
das
erste Quartal 2025 ist fast geschafft. Die vergangenen Monate haben bereits
viele neue Herausforderungen und spannender Technologieentwicklungen
mit sich gebracht!
Themen
wie Künstliche Intelligenz, Datenschutz und Beschäftigungssicherung spielen
weiterhin eine zentrale Rolle. Bereits im Februar sind die ersten Regelungen
der EU KI-Verordnung in Kraft
getreten. Im August folgen dann weitere Regelungen. Wir schulen und
beraten die Gremien zur KI-VO und ihren Möglichkeiten für die Gestaltung der
Digitalisierung.
Im November erwartet uns dann ein ganz
besonderes Highlight – das 20-jährige Jubiläum des Technologieforums
in Berlin.
Dieses
Jahr findet unsere große Tagung zu Digitalisierung, Datenschutz und
Mitbestimmung vom 18. bis 20. November
2025
statt. Markiert Euch das Datum im Kalender und seid
dabei!
Mit
unserem Newsletter möchten wir Euch aktuelle Einblicke geben, neue Perspektiven
eröffnen und Euch ermutigen, Eure Ziele in diesem Jahr gemeinsam mit uns
anzugehen.
Unsere Seminare, Beratungen und Veranstaltungen bieten Euch
wertvolle Unterstützung.
Wir
wünschen Euch weiterhin viel Energie, Gesundheit und Freude bei allem, was
Ihr Euch vorgenommen habt!
Bei
den Datenschutz -und Technologiethemen können wir Euch in vielen Bereichen
Hilfestellungen über Seminare und unsere Beratung an die Hand geben.
Wenn
Ihr aktuell bei Euren Themen Unterstützung braucht, dann meldet Euch hier
Viel Spaß beim Lesen wünscht das Team
der DTB!
Der Umstieg von SAP
R/3 auf SAP S/4HANA
Unternehmen, die SAP nutzen, müssen bis spätestens Ende
2027 auf SAP S/4HANA umsteigen, da ab diesem Zeitpunkt die Mainstream-Wartung für
ältere Systeme wie SAP ECC ausläuft. Eine optionale Extended-Wartung ist bis Ende
2030 verfügbar, jedoch mit zusätzlichen Kosten.
Unser Kollege
Mattias Ruchhöft hat in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Computer
und Arbeit“ einen Artikel zu dem Thema geschrieben.
Darin beschreibt er, wie Personal- und Betriebsräte ihre
Mitbestimmung beim Umstieg von SAP R/3 auf SAP HANA sichern können. HANA ist
eine modernen In-Memory-Datenbank, die Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer
Geschäftsprozesse unterstützen soll. Im Artikel werden sowohl die Chancen als
auch die Herausforderungen dieser Umstellung thematisiert.
SAP HANA ist eine In-Memory-Datenbank, die schnelle
Datenverarbeitung ermöglicht und die Effizienz von Geschäftsprozessen steigert.
Der Wechsel von SAP R/3 auf HANA erfordert eine sorgfältige Planung und
Umsetzung. Betriebs- und Personalräte sollten bereits in der Planungsphase der
Migration einbezogen werden, um die Auswirkungen der Veränderungen auf die
Arbeitsprozesse zu verstehen und begleiten zu können.
Mattias mahnt im Artikel an, dass eine detaillierte
Systembeschreibung für Dienst- oder Betriebsvereinbarungen wichtig ist, um den
Umfang des Systemeinsatzes klar zu definieren.
Die
Integration der SAP Business Technology Plattform (BTP) bringt neue
Möglichkeiten zur Datenanalyse und Anwendungserstellung, die die
Mitbestimmung betreffen. Die Regelung der Datenanalyse und der Entwicklung
eigener Anwendungen erfordert klare Vereinbarungen, um den Datenschutz und
die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu wahren.
Durch Betriebsvereinbarungen lassen sich klare Regelungen
zur Nutzung von SAP HANA treffen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
und gegebenenfalls externe Beratung helfen, Transparenz und Rechtssicherheit zu
gewährleisten.
Die DTB hat
zertifizierte SAP-Berater und Kollegen mit Erfahrung in SAP Projekten, die
Euch bei der Begleitung des Umstiegs unterstützen. Fragt einfach bei uns
an.
Wir haben auch SAP HANA Seminare im
Programm, in denen Ihr Euch zu Euren Fragen Anregungen und Lösungen
holen könnt.
KI am Arbeitsplatz:
Mitbestimmungsrechte und Pflichten durch die neue EU-Verordnung
Die EU-Verordnung zur Künstlichen
Intelligenz (KI-VO) ist in seinen ersten Teilen bereits seit 02. Februar
2025 in Kraft. Das stellt Unternehmen und Konzerne vor neue Herausforderungen, da
sie den Einsatz von KI-Systemen reguliert. Besonders betroffen sind KI-gestützte
Personal- und Überwachungssysteme, die als hochrisikobehaftet eingestuft werden und
strengen Anforderungen an Transparenz, Datenschutz und Fairness unterliegen. Betriebs- und Personalräte müssen künftig darauf achten,
dass Unternehmen die rechtlichen Vorgaben zur Nutzung von KI in der Arbeitswelt
einhalten. Dazu gehören:
- Prüfung von Transparenz- und Erklärbarkeitsanforderungen, um
sicherzustellen, dass KI-Entscheidungen nachvollziehbar sind.
- Berücksichtigung des Diskriminierungsschutzes, da KI-Systeme unbewusste
Vorurteile enthalten können.
- Erweiterte Anforderungen bei Hochrisiko-Systemen wie beispielsweise eine
Protokollierung und eine Grundrechte-Folgenabschätzung
- Überwachung der Datenschutzkonformität nach DSGVO und BDSG, insbesondere bei der
Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
Zudem bestehen Mitbestimmungspflichten nach dem BetrVG und den
unterschiedlichen PersVG, insbesondere bei der Einführung und Nutzung von
KI-Systemen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle bzw. bei Veränderung der
Arbeitsweisen der Beschäftigten.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sind
Schulungen, enge Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten und frühzeitige
Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen essenziell. Die KI-VO bringt mehr
Verantwortung, aber auch die Chance, den Einsatz von KI im Sinne der
Beschäftigten aktiv mitzugestalten.
Die DTB-Berater verfügen über eine langjährige Expertise
zum Thema Künstliche Intelligenz, die nicht mit dem Einzug von ChatGPT begonnen
hat. Fragt uns einfach an!
Auch unser diesjähriges Tec-Forum in Berlin beschäftigt
sich mit dem breiten Spektrum des Einsatz Künstlicher Intelligenz!
Risiken von
Microsoft Power BI für Arbeitnehmer und die Rolle des
Betriebs-/Personalrats
Microsoft Power BI ermöglicht Unternehmen die umfassende
Analyse und Visualisierung von Daten, wodurch Arbeitsprozesse optimiert und
Entscheidungen datenbasiert getroffen werden können. Für Arbeitnehmer birgt der
Einsatz dieser Technologie jedoch erhebliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf
Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Durch die Verknüpfung und Auswertung
verschiedener Datenquellen kann Power BI detaillierte Einblicke in individuelle
Arbeitsweisen, Produktivitätskennzahlen und Kommunikationsverhalten liefern. Dies
kann dazu führen, dass Beschäftigte unbewusst überwacht oder anhand von Daten
bewertet und verglichen werden, ohne dass sie wissen, welche Informationen erfasst
und analysiert werden. Zudem besteht die Gefahr, dass automatisierte Auswertungen
Fehlinterpretationen begünstigen und Mitarbeiter ungerecht beurteilt werden. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat der Betriebsrat
gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und
der Personalrat gemäß PersVG ein Mitbestimmungsrecht, wenn Power BI zur
Überwachung von Leistung oder Verhalten genutzt werden kann. Daher sollten
Betriebs- und Personalräte frühzeitig in die Einführung der Software eingebunden
werden, um sicherzustellen, dass deren Einsatz transparent und
datenschutzkonform erfolgt. Eine klare Betriebsvereinbarung kann Regelungen zur
Anonymisierung, Zweckbindung und Zugriffsbeschränkung der Daten enthalten, um
Missbrauch zu vermeiden. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit dem
Datenschutzbeauftragten notwendig, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung
personenbezogener Daten den Vorgaben der DSGVO und des BDSG entspricht. Auch die
Sensibilisierung der Beschäftigten ist essenziell, damit sie verstehen, wie ihre
Daten verwendet werden und welche Rechte sie haben.
Letztlich kann Power BI durchaus Vorteile für das
Unternehmen und die Belegschaft bieten, wenn es verantwortungsvoll eingesetzt
wird. Der Betriebs- oder Personalrat sollte jedoch darauf achten, dass die
Nutzung nicht zu einer verdeckten Leistungsüberwachung führt und die Interessen
der Beschäftigten gewahrt bleiben.
Dazu berät die DTB seit vielen Jahren
und bietet auch entsprechende Inhaus-Seminare und Weiterbildungen:
PowerBI, PowerApps & Co. –
Microsoft PowerPlattform – Auswerten, Programmieren,
Automatisieren
Viele liebe Grüße und einen schönen Frühling wünscht euch
das Team der
DTB-Beratung.GmbH
Mail: info@dtb-beratung.de
Tel.: 0561 / 70 575 70 Impressum Datenschutzerklärung
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