Suche
Close this search box.
19. bis 21. November 2024

Das DTB-Technologieforum 2024 in Berlin

Künstliche Intelligenz – regeln und gestalten

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-11-TAG-Tec
Veranstaltungsort

Novotel Berlin am Tiergarten
Strasse des 17 Juni 106-108
10623 Berlin

Termin
19. bis 21. November 2024
Kosten
Seminargebühr
1249 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
294 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
299 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Referenten wurden angefragt (Änderungen sind möglich)

Das Technologieforum der DTB ist eine Institution zum Thema Beschäftigtendatenschutz und zur Gestaltung der Digitalisierung.

Das Forum steht 2024 unter dem Titel:

Künstliche Intelligenz im Arbeitsleben? Geht`s noch? …mit Datenschutz und Mitbestimmung besser gestalten!

Es werden wie immer bekannte Referentinnen und Referenten dabei sein und wir werden in verschiedenen Fachforen aktuelle Themen bearbeiten.

Dienstag
11:00Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
11:45Mattias Ruchhöftdtb – Datenschutz- und Technologieberatung GmbH & Co. KG, Geschäftsführer KI im Beschäftigungsverhältnis: Praktische Anwendungsszenarien
und Herausforderungen
– KI: Was ist das?
– Starke und schwache KI
– Einsatz von lernenden Maschinen
– KI-Systeme und Überwachung: Was ist alles möglich?
– KI: ChatGPT, MS-Copilot, Metaverse, Viva
– BR/PR: Handlungsmöglichkeiten
– Übergabe an Matthias Wilke (Moderation)
13:30Prof. Dr. Wolfhard Kohte (angefragt)Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  KI im Arbeitsschutz und Rehabilitation
– Anwendungsszenarien, z.B. Pflege, Produktion
– KI und menschengerechte Arbeit: Arbeitsgestaltung
– KI und gesetzliche Grundlagen im Arbeitsschutz
– Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
15:00Hans-Hermann SchildEhem. Vorsitzender Richter am VG Wiesbaden Aktuelle Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz
– Rechtsprechung des EuGH
– Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen
– Vereinbarte Verwertungsverbote ohne Wirkung?
– Möglichkeit zu vertraglichen Abmachungen?
– Restriktive Urteile des BAG zum Datenschutz? Ein Trend?
– Anforderungen an Kollektivvereinbarungen aus Sicht des EuGH und BAG
16:00Kaffeepause
16:30Mattias Ruchhöft, RAin Stefanie KirschnerDiskussionsrunde mit Plenum
Moderation: Matthias Wilke
Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten von KI-Systemen:
Recht, Technik und Praxis: Was ist aktuell für Anwälte, Interessenvertretungen, Aufsichtsbehörden, Gewerkschaften und KI-Sachverständige zu tun?
17:30Ende des 1. Tages
18:30Abendessen
Mittwoch
09:00Fachforum 1KI im Personalwesen 
Thomas MüthleinGDD-Vorstand Bewerbermanagement und Datenschutz
– Teilbereiche von Human Ressource (HR)
– Risiken bei Nutzung von KI-Systemen in HR
– Nutzung von Chatbots durch Bewerber?
– Datenschutzgerechte Gestaltung von KI bei Bewerbungen
– Aufgaben des bDSB
Sirkka Schrader RAin, ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht KI-Systeme in HR und Betriebsrat
– Rechte der Betriebsräte bei KI (z.B. §§ 80, 87, 96 ff. 99 BetrVG)
– Was können Betriebsräte tun?
– Aktuelle Rechtsprechung
– Anspruch auf Unterlagen nach § 80 Abs. 2 BetrVG
– Personalabteilung und Bewerberdatenschutz

Hajo Köppen                                      
RA in Gießen                              Moderation 
09:00Fachforum 2Gesundheitsdaten in der Arbeitswelt
Dr. Eberhard KiescheArbeits- und DatenschutzberaterGesundheitsdaten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
– Gesetzliche Grundlagen: BDSG/DS-GVO, GG, GRCh
– Datenschutzfolgenabschätzung bei Gesundheitsdaten
– Datenschutzrechtliche Grundsätze: z.B. Verhältnismäßigkeit
– Anwendungsfelder: z.B. BEM, Gefährdungsbeurteilung, Vorsorge
– Besondere Schutzmaßnahmen nach Art. 88 DS-DVO
Yvette ReifRechtsanwältin, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), stellvertretende GeschäftsführerinBetroffenenrechte nach DS-GVO und BDSG: ein Leitfaden
– Überblick über Betroffenenrechte, z.B. bei KI
– Praxisrelevantes Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
– Recht auf Löschung, z.B. datenschutzkonformes Löschen
– Aufbewahrungsfristen
– Betroffenenrechte und BR/PR 
Beate Eberhardt
(angefragt) 
Redakteurin „Gute Arbeit“Moderation 
09:00Fachforum 3Datenschutz, Mitbestimmung  und KI-Systeme
Stephanie Törkel
(angefragt)
RAin, BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB, Berlin ChatGPT und Arbeitsrecht
– Einsatz von ChatGPT und Arbeitsvertrag
– Pflicht zur Offenlegung der Nutzung von ChatGPT?
– Grundsatz der höchstpersönlichen Leistungserbringung
– Direktionsrecht des Arbeitgebers
– Datenschutz und Mitbestimmung
Johannes HentschelRechtsanwalt, GöttingenKI-Systeme in Betriebsvereinbarungen regeln
–  Rechtlicher Rahmen: BetrVG, DSGVO/EuGH und KI-Verordnung (AI Act)
– Einzelvereinbarung und KI-Rahmenvereinbarung
– Eckpunkte: Mitarbeiter für den Einsatz von KI schulen
– Prozessgestaltung und Durchsetzungsmöglichkeiten
– Betriebsvereinbarungen: Beispiele, Grundlagen, Tipps und Stolpersteine
Carolin Thomsen (angefragt)Redakteurin „Computer und Arbeit“Moderation
12:30Mittagessen
14:00Berichte aus den Fachforen
14:30Dr. Stefan BrinkInstitut für Digitalisierung der Arbeitswelt, Berlin
Vormaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg
Beschäftigtendatenschutz und KI im Arbeitsleben
– KI: Chancen, Grenzen und Risiken
– Beschäftigtendatenschutz und KI
– KI und Arbeitsrecht
– Rückenwind für Kollektivvereinbarungen?
– Datenschutzfolgenabschätzung bei Hochrisiko-KI 
16:00Kaffeepause
16:30Stefanie KirschnerRAin, ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht
– EuGH zu Scoring und automatisierten Einzelentscheidungen
– KI-Verordnung, Datenschutz und Mitbestimmung
– Anwendungsszenarien in der KI-Verordnung
– Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO) in der Praxis
– Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte 
18:00Ende des 2. Tages
19:00Abendessen
20:30Gemütlicher Konferenzabend
25 Jahre SoliServ: Würdigung von Georg Dresel
Donnerstag
09:00Meike Kamp
(angefragt) 
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutzkonforme Künstliche Intelligenz
– Datenschutzkonferenz zu KI-Systemen
– KI-Schutzziele, z.B. Transparenz, Fairness, Prüfbarkeit
– Checkliste Prüfkriterien DS-GVO
– KI-Systeme und Prüfung durch DS-Aufsichtsbehörden 
09:45Roland WolfAbteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BerlinKI: Herausforderungen Unternehmen
Chancen nutzen, Risiken vermeiden
Datenschutzrechtliche Regulierung von KI-Systemen?
EU-KI-Verordnung umsetzen
KI, DS-GVO und BDA
10:30Kaffeepause
11:00Prof. Dr. Wolfgang DäublerUniversität Bremen,
Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht (emer.)
KI-Verordnung, Cybersecurity, Mitbestimmung und Datenschutz
– arbeitsrechtlichen Folgen der KI-Verordnung (Ausklammerung des
Arbeitsmarkts)
– Cyberangriffe: Exemplarische Sicherheitsmaßnahmen
– Information der Betroffenen nach Art. 34 DS-GVO
– Was gilt für die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte?
– Unterschiede BetrVG und BPersVG
11:45Frank Werneke
(angefragt) 
Ver.di-Vorsitzender KI-Systeme in der Dienstleistungsgesellschaft
Was ist aus Sicht von ver.di zu regeln? 
Podiumsdiskussion
12:30Matthias Wilke ModerationTeilnehmende: Mattias Ruchhöft, Betriebsrätin N.N.; Frank Werneke; Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Meike Kamp, Roland Wolf
13:15Mittagsimbiss 
14:15Gespräche zur Vertiefung der Tagungsthemen dtb-Experten und Referenten
15:15Tagungsende

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.