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Lebenslanges Lernen – oder doch nicht?

Wie können Gremien Qualifizierungsmaßnahmen aktiv mitgestalten? Unser Autor verrät, wie Personalentwicklungsmaßnahmen bedarfsgerecht gestaltet werden. Leicht ist das nicht, kann aber einem Personalabbau aufgrund von Automatisierung vorbeugen.

Durch die Digitalisierung entsteht ein erhöhter Bedarf an Qualifizierung für Beschäftigte in Betrieben wie auch Behörden. Es gilt die Personalentwicklung bedarfsgerecht zu gestalten. Die Verantwortung für bedarfsgerechte Bildungs- und Qualifizierungs-maßnahmen liegt hier nicht bei den Beschäftigten selbst, sondern ist Aufgabe des Arbeitgebers und ist von Personal- und Betriebsräten mitzugestalten.

Aufgrund der fortschreitenden digitalisierten Automation und den Einsatz von Robotic Process Automation, durch die wiederkehrende Standardaufgaben der Beschäftigten durch kleine Bot-Programme übernommen werden, werden zunehmend Kapazitäten der Beschäftigten freigesetzt.  Um nun den Abbau von Arbeitsstellen entgegenzutreten, ist es notwendig die Beschäftigten für höherwertige Tätigkeiten zu qualifizieren und weiterzubilden. Hierbei reicht es bei Weitem nicht aus, dass – wie oft vom Autor selbst bei Begleitung der Einführung neuer Systeme beobachtet – die „Schulung“ zum System diesbezüglich bei reinen Klickanleitungen sowie praktische Unterstützung durch einige wenige Fachkundige zu belassen.

Was braucht es nun als Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Personalentwicklung?

Kurzgefasst:

Bedarf analysieren sowohl bei der Organisation/dem Unternehmen als auch der einzelnen Stellen und nicht zuletzt die individuellen Entwicklungspotenziale und Fähigkeiten der einzelnen Kollegen und Kolleginnen. Zudem sind Abgleich von Soll-uns ist-Qualifikation sowie Bedürfnisse der Beschäftigten als auch Probleme und Engpässe bei der Arbeit äußerst hilfreich für die Personalentwicklungsbedarfsanalyse.

Inhalte und Lernziele festlegen sowie didaktischen und methodischen Festlegungen treffen. Personalinformationssysteme wie Workday oder SuccessFactors können hierbei hilfreich sein. Sie bieten Module zur Qualifizierung und Weiterbildung, die als »Learning«-Modul bezeichnet werden. Theoretisch ist es mit den Lernmodulen und den anderen Funktionalitäten möglich, eine systematische Weiterentwicklung der Beschäftigten zu ermöglichen.

Durchführung und Evaluation … zum Weiterlesen PDF herunterladen

Gestaltungsmöglichkeiten für Gremien

Personal- und Betriebsräte haben unterschiedliche Mitbestimmungsrechte im Bereich der beruflichen Bildung und Qualifizierung. Als Beispiele sind zu nennen:

  • Im § 96 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beispielsweise geht es um die Feststellung des Berufsbildungsbedarfs.
  • Ein weiteres Beratungsrecht findet sich im § 97 BetrVG, welcher die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen umfasst.

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Von Mattias Ruchhöft – Technologieberater bei der dtb – Datenschutz- und Technologieberatung

Seminar zum Thema: Digitalisierung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung