In den Zeiten der Digitalisierung werden immer neue Möglichkeiten und Methoden in die tägliche Arbeit integriert
Doch die Weiterbildung der Beschäftigten kommt dabei zu kurz – das Seminar gibt hier Hinweise und Tricks für Betriebsräte, wo sie ansetzen können, um eine angemessene Begleitung und Schulung ihrer Kolleginnen und Kollegen durchsetzen können.
Immer mehr Systeme, virtuelle Konferenzen, Projekte und neue Arbeitsweisen, die Beschäftigten benötigen Unterstützung bei der Umstellung auf neue Arbeitsmethoden und die veränderte Arbeitskultur – wie können Personal- und Betriebsräte sinnvolle Qualifizierungskonzepte mitgestalten und mitbestimmen?
In den Zeiten der Digitalisierung werden immer neue Arbeitsmöglichkeiten und Methoden in die tägliche Arbeit integriert. Doch die Weiterbildung der Beschäftigten kommt dabei zu kurz.
Hier geht es nicht um die übliche Klick-Schulung, die bei neuen IT-Systemen häufig bereitgestellt werden. Es geht vielmehr darum, wie die Beschäftigten in ihren Arbeitszusammenhängen die Technik nutzen und ggf. mit neuen Methoden umgehen sollen.
Das Seminar bearbeitet folgende Themen:
- Cloud- und IT-Systeme (z. B. Teams, Zoom, Salesforce, …)
- Treiber der Digitalisierung (Homeoffice, vernetzte Maschinen, …)
- Ansätze und Methoden der Personalentwicklung und Qualifizierung
- Mitbestimmung bei beruflicher Bildung
- Regelungsansätze und Nutzung des § 97 Abs. 2 BetrVG
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.