14. bis 16. November 2023

Digitalisierung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung

Wie Betriebsräte Veränderungen mitgestalten

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
23-11-SEM-Quali
Veranstaltungsort

Eden Hotel Göttingen
Reinhäuser Landstraße 22a
37083 Göttingen

Termin
14. bis 16. November 2023
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
899 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
195 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
175 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mattias Ruchhöft, (Dipl-Ök.) Technologieberater
Johannes Hentschel, Rechtsanwalt

In den Zeiten der Digitalisierung werden immer neue Möglichkeiten und Methoden in die tägliche Arbeit integriert

Doch die Weiterbildung der Beschäftigten kommt dabei zu kurz – das Seminar gibt hier Hinweise und Tricks für Betriebsräte, wo sie ansetzen können, um eine angemessene Begleitung und Schulung ihrer Kolleginnen und Kollegen durchsetzen können.

Immer mehr Systeme, virtuelle Konferenzen, Projekte und neue Arbeitsweisen, die Beschäftigten benötigen Unterstützung bei der Umstellung auf neue Arbeitsmethoden und die veränderte Arbeitskultur – wie können Personal- und Betriebsräte sinnvolle Qualifizierungskonzepte mitgestalten und mitbestimmen?

In den Zeiten der Digitalisierung werden immer neue Arbeitsmöglichkeiten und Methoden in die tägliche Arbeit integriert. Doch die Weiterbildung der Beschäftigten kommt dabei zu kurz.

Hier geht es nicht um die übliche Klick-Schulung, die bei neuen IT-Systemen häufig bereitgestellt werden. Es geht vielmehr darum, wie die Beschäftigten in ihren Arbeitszusammenhängen die Technik nutzen und ggf. mit neuen Methoden umgehen sollen.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Cloud- und IT-Systeme (z. B. Teams, Zoom, Salesforce, …)
  • Treiber der Digitalisierung (Homeoffice, vernetzte Maschinen, …)
  • Ansätze und Methoden der Personalentwicklung und Qualifizierung
  • Mitbestimmung bei beruflicher Bildung
  • Regelungsansätze und Nutzung des § 97 Abs. 2 BetrVG

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.