KI-Agenten im Betrieb: Wenn Künstliche Intelligenz eigenständig handelt

In seinem Beitrag in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“, Ausgabe 6/2026 beschäftigt sich unser Kollege Mattias Ruchhöft mit der zunehmenden Bedeutung von KI-Agenten in der Arbeitswelt. Dabei beleuchtet er die technischen Entwicklungen, mögliche Einsatzbereiche und die Auswirkungen auf Beschäftigte und die betriebliche Mitbestimmung.

Künstliche Intelligenz entwickelt sich zunehmend vom unterstützenden Werkzeug zum eigenständig handelnden System. Sogenannte KI-Agenten (Agentic AI) können komplexe Aufgaben planen, Entscheidungen vorbereiten und selbstständig Prozesse ausführen. Ob in der Verwaltung, Produktion oder Logistik: Sie übernehmen Tätigkeiten, die bislang von Menschen erledigt wurden, und verändern damit Arbeitsabläufe, Qualifikationsanforderungen und Beschäftigungsstrukturen.

Für Betriebs- und Personalräte entstehen dadurch neue Herausforderungen bei der Mitbestimmung. Neben dem Datenschutz stehen insbesondere die Veränderungen der Arbeitsbedingungen und der Schutz der Beschäftigten im Mittelpunkt. Wichtige Regelungspunkte sind:

  • Klare Zweckbindung und Einsatzgrenzen von KI-Agenten
  • Transparenz über Funktionsweise und Datenverarbeitung
  • Sicherstellung menschlicher Kontrolle und Entscheidungen
  • Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Qualifizierung und Beschäftigungssicherung

 

Betriebs- und Personalräte sollten daher frühzeitig in die Einführung eingebunden werden und verbindliche Regelungen vereinbaren. Nur durch eine aktive Mitbestimmung lässt sich sicherstellen, dass KI-Agenten verantwortungsvoll, transparent und im Interesse der Beschäftigten eingesetzt werden.

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Von Mattias Ruchhöft – Technologieberater bei der dtb – Datenschutz- und Technologieberatung