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ARBEITSZEITERFASSUNG: „EUGH-URTEIL HAT WEITREICHENDE KONSEQUENZEN“

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgerichts im September 2022 entschieden, dass Firmen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Dieses Urteil hat hohe Wellen geschlagen, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits im Mai 2019 im sogenannten Stechuhr-Urteil, die Mitgliedstaaten in die Pflicht genommen hat ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Bislang sind Unternehmen in Deutschland nicht gesetzlich verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Ausnahmen sind geringfügig Beschäftigte nach dem Mindestlohngesetz, die ihre Arbeitszeiten erfassen müssen, um die Durchführung des Mindestlohns kontrollierbar zu machen.

Die Folgen des Beschlusses sind weitreichend. Viele Rechtsexperten nannten die Entscheidung des BAG einen Paukenschlag. In vielen Branchen gehört die Zeiterfassung zwar bereits zum Arbeits-Alltag. Das Urteil des BAG betrifft aber alle Arbeitnehmer in Deutschland – also auch Unternehmen, in denen die sogenannte Vertrauensarbeitszeit gilt, wonach Beschäftigte selbstständig über ihre Arbeitszeit verfügen. Die Verfügung über die Arbeitszeit wird bleiben, jedoch muss die Dokumentation der einzelnen Stunden anders aufgestellt werden.

Das Urteil wird dabei je nach Branche, Unternehmen oder persönlicher Situation unterschiedlich aufgenommen. Zum einen wird mit dem Schutz der Arbeitnehmer argumentiert. Viele Beschäftigte (rund ein Fünftel) leisten unbezahlte Überstunden. Somit stellt die Zeiterfassung auch Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung dar.

Unser Kollege Mattias Ruchhöft hat zusammen mit Jan Scholand von der Rechtsanwaltskanzlei Hentschel in Göttingen in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb im Februar 2023 einen entsprechenden Artikel dazu gestaltet. Hier geht es neben den juristischen Folgen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts auch um die technologischen Entwicklungen im Bereich der Arbeitszeiterfassung.

 

Zu diesem aktuellen Thema bietet die DTB zusammen mit den Kollegen von Hentschel Rechtsanwälte ein gemeinsames Seminar an:

Arbeitszeiterfassung – Regelungsbedarf nach dem BAG-Urteil

Das Seminar gibt einen Überblick über technische Möglichkeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Regelung der Arbeitszeiterfassung!

Im Seminar wird sowohl aus technischer Sicht als auch unter der Perspektive des Arbeitsrechts und der Mitbestimmung das Thema Arbeitszeit beleuchtet. Es geht um die Diskussion und Erarbeitung von Regelungsthemen von Betriebsvereinbarungen zu den Zutritts- und Arbeitszeiterfassungssystemen sowie den Rahmenbedingungen zur Erfassung und Lage der Arbeitszeit.

 

Hier könnt Ihr Euch anmelden: