Das Thema Arbeitszeiterfassung ist spätestens seit dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C 55/18) und der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 ( 1 ABR 22/21) wieder in aller Munde. Das Seminar gibt einen Überblick über technische Möglichkeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Regelung der Arbeitszeiterfassung!
Nach dem aktuellen Urteil des BAG stellten sich nun die Fragen, welche Pflichten jetzt bestehen? Was das Urteil für Beschäftigte und Betriebsräte konkret bedeutet und was jetzt zu tun ist?
Im Seminar wird sowohl aus technischer Sicht als auch unter der Perspektive des Arbeitsrechts und der Mitbestimmung das Thema Arbeitszeit beleuchtet. Es geht um die Diskussion und Erarbeitung von Regelungsthemen von Betriebsvereinbarungen zu den Zutritts- und Arbeitszeiterfassungssystemen sowie den Rahmenbedingungen zur Erfassung und Lage der Arbeitszeit.
Den Personal- und Betriebsräten mit dem Seminar die Möglichkeit, ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung und -gestaltung nach der aktuellen Rechtsprechung wahrnehmen zu können.
Das Seminar bearbeitet folgende Themen:
- Überblick über die Themen der Arbeitszeiterfassung
- Technische Systeme zur Arbeitszeiterfassung und ihre Regelung
- Mitbestimmungsthemen rund um die Arbeitszeiterfassung und -gestaltung
- Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung aus der aktuellen Rechtsprechung
- Regelungsthemen für Dienst- oder Betriebsvereinbarung
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG bzw. ihrer äquivalenten Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen der Personalräte. Der Arbeitgeber / die Dienststelle muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG bzw. äquivalenter Regelungen für Personalräte tragen.