05. bis 07. September 2023

Arbeitszeiterfassung

Regelungsbedarf nach dem BAG-Urteil

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
23-09-SEM-AZE
Veranstaltungsort

Eden Hotel Göttingen
Reinhäuser Landstraße 22a
37083 Göttingen

Termin
05. bis 07. September 2023
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
899 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
195 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
175 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mattias Ruchhöft, (Dipl-Ök.) Technologieberater
Johannes Hentschel, Rechtsanwalt

Das Thema Arbeitszeiterfassung ist spätestens seit dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C 55/18) und der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 ( 1 ABR 22/21) wieder in aller Munde. Das Seminar gibt einen Überblick über technische Möglichkeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Regelung der Arbeitszeiterfassung!

Nach dem aktuellen Urteil des BAG stellten sich nun die Fragen, welche Pflichten jetzt bestehen? Was das Urteil für Beschäftigte und Betriebsräte konkret bedeutet und was jetzt zu tun ist?

Im Seminar wird sowohl aus technischer Sicht als auch unter der Perspektive des Arbeitsrechts und der Mitbestimmung das Thema Arbeitszeit beleuchtet. Es geht um die Diskussion und Erarbeitung von Regelungsthemen von Betriebsvereinbarungen zu den Zutritts- und Arbeitszeiterfassungssystemen sowie den Rahmenbedingungen zur Erfassung und Lage der Arbeitszeit.

Den Personal- und Betriebsräten mit dem Seminar die Möglichkeit, ihre Informations- und Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung und -gestaltung nach der aktuellen Rechtsprechung wahrnehmen zu können.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Überblick über die Themen der Arbeitszeiterfassung
  • Technische Systeme zur Arbeitszeiterfassung und ihre Regelung
  • Mitbestimmungsthemen rund um die Arbeitszeiterfassung und -gestaltung
  • Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung aus der aktuellen Rechtsprechung
  • Regelungsthemen für Dienst- oder Betriebsvereinbarung

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG bzw. ihrer äquivalenten Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen der Personalräte. Der Arbeitgeber / die Dienststelle muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG bzw. äquivalenter Regelungen für Personalräte tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.