Arbeitnehmerdaten – Die EU-Datenschutzgrundverordnung enthält eine neue Waffe für den Kampf um besseren Beschäftigtendatenschutz: die Datenschutzfolgenabschätzung. Sollen Daten verarbeitet werden, ist vorher eine Risikoanalyse durchzuführen. Betriebs- und Personalräte können den Prozess mitgestalten.
Von Eberhard Kiesche in CuA 02/2017