Die Datenübermittlung in die USA über das EU-US-Datenschutzschild »Privacy Shield« verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht und ist unzulässig. Was Betriebsräte und Unternehmen jetzt beachten müssen, erfahren Sie von unseren Experten.
Von Mattias Ruchhöft, Eberhard Kiesche