IT-Mitbestimmung – Effiziente Arbeit im IT-Ausschuss
Ob kleiner Betrieb oder große Behörde, ein IT-Ausschuss bietet meist Vorteile bei der Einführung von IT-Systemen. Das gelingt jedoch nur, wenn die Ausschuss-Arbeit auch ergebnisorientiert gestaltet wird.
Wie kann eine erfolgreiche Arbeit im IT-Ausschuss gelingen? – Wir veranschaulichen Erfolgsfaktoren, damit die Betriebsratsarbeit im EDV-Ausschuss die IT-Mitbestimmung erleichtern kann.
Hierzu gehören unter anderem:
Aufbau von Expertenwissen für Themenbereiche der IT-Anwendungen, Softwaresysteme und neuer Technologien
Auswahl der geeigneten Themen. Wobei bei der Regelung von IT-Anwendungen und Softwaresystemen zu beachten ist, dass alle Systeme, die Auswirkung auf die Arbeit der Beschäftigten haben bzw. Mitbestimmungsrechte auslösen – Stichwort hier z.B.: Leistungs- und Verhaltenskontrolle – nicht ausschließlich durch den IT-Ausschuss, sondern immer begleitend und unterstützend für die Arbeit des gesamten Gremiums agieren. Als Beispiele sind u.a. zu nennen: Personalinformationssysteme (wie z. B. Workday, SuccessFactors und Sage), IT-Sicherheitssysteme sowie rund um Themen der Künstliche Intelligenz und Robotic Process Automation.
Wer ist geeignet? Und IT-Ausschuss-Zusammensetzung – Die Mischung machts! Für die Mitarbeit im EDV-, IT- oder Datenschutz-Ausschuss ist generell jede und jeder geeignet und es ist sinnvoll, dass sowohl technikaffine als auch „technikfremde“ Kolleginnen und Kollegen und gerne auch noch ein Mitglied aus der Schwerbehindertenvertretung im IT-Ausschuss vertreten sind. Somit kann der Einsatz der Technik aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und bewertet werden. Nicht selten setzt sich der Ausschuss auch nicht nur explizit aus Betriebsratsmitgliedern, sondern auch aus weiteren sachkundigen Personen z.B. aus der IT-Abteilung und dem Personalbereich zusammen. Häufig erfolgt auch eine Begleitung des IT-Ausschusses durch externe Sachverständige Betriebsratsberatung zur Regelung der IT-Anwendungen und Software, die sowohl kontinuierlich als auch temporär erfolgen kann und bei der Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen wertvolle Hilfestellungen geben kann.
Organisation der IT-Ausschussarbeit beginnend bei entsprechenden Gremienbeschlüsse – in vielen Unternehmen und Behörden ist die Besetzung und die Arbeit des EDV-, Technologie- oder Datenschutzausschusses in einer Rahmen-Betriebs- oder -Dienstvereinbarung geregelt, – der Festlegung der Sitzungsfrequenzen und fester Strukturen wie Tagungsordnungen etc. sowie gut geplante Informationswege mit festen Vorgaben über die Art und Weise der Informationsflüsse zwischen Betriebsrat/IT-Ausschuss und Arbeitgeber. Und nicht zuletzt auch der regelmäßige Informationsaustausch aus dem EDV-Ausschuss mit dem gesamten Gremium.
Themen für den Betriebsrat
Nicht alle technischen Themen eignen sich für eine ausschließliche Bearbeitung im EDV-Ausschuss, da sie sich auf mehrere Mitbestimmungsrechte auswirken können. Bei der Einführung solcher Systeme ist das ganze Gremium zu involvieren, um unterschiedliche Sichtweisen und Regelungsansätze sowie die Identifizierung der betroffenen Mitbestimmungsrechte auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
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Von Mattias Ruchhöft – Technologieberater bei der dtb – Datenschutz- und Technologieberatung
Seminar für den IT-Ausschuss und interessierte Betriebsräte >
EDV Ausschuss: EDV Technik sinnvoll regeln und EDV-Ausschuss: IT-Mitbestimmung – Vertiefung