Unser Kollege Mattias Ruchhöft beleuchtet in der Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ Ausgabe 4/2025 mit dem Schwerpunktthema „LEISTUNGSKONTROLLE – Videoüberwachung am Arbeitsplatz“ in seinem Beitrag die zunehmende Verbreitung von Bodycams im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft, insbesondere im Sicherheits- und Gesundheitswesen. Der Einsatz dieser am Körper getragenen Kameras soll vorrangig dem Schutz der Beschäftigten dienen und deeskalierend wirken, etwa bei Übergriffen im Bahnverkehr oder in Krankenhäusern. Am Beispiel der Deutschen Bahn wird dargelegt, wie Bodycams bereits erfolgreich zur Sicherung des Personals eingesetzt werden. Erste Auswertungen deuten darauf hin, dass sich sowohl Mitarbeitende als auch Reisende durch die Kameras sicherer fühlen. Auch im Klinikbereich werden Bodycams in Erwägung gezogen, jedoch nur für den gezielten Einsatz in eskalierenden Situationen.
Gleichzeitig weist Mattias Ruchhöft auf die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen hin, die mit dem Einsatz von Bodycams einhergehen. Die Nutzung muss im Einklang mit der DSGVO, den Polizeigesetzen der Länder und dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgen. Dabei sind Grundsätze wie Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz essenziell. Kritisch ist unter anderem die einseitige Kontrolle über die Aufzeichnung durch die Nutzer, unklare Regelungen zur Einsicht der Betroffenen sowie mögliche Überwachungen in privaten Räumen. Deshalb sind klare Betriebsvereinbarungen und Schulungen wichtig, um sowohl rechtliche Fallstricke zu vermeiden als auch die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Letztlich plädiert Ruchhöft für einen sensiblen, verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie, der die Sicherheit erhöht, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
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Von Mattias Ruchhöft – Technologieberater bei der dtb – Datenschutz- und Technologieberatung