08. bis 10. September 2026

SoliServ-Tagung Arbeitsrecht & Digitalisierung

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
26-09-TAG-Soli
Veranstaltungsort

Hotel Riu Plaza Berlin
Martin-Luther-Str. 1
10777 Berlin

Termin
08. bis 10. September 2026
Kosten
Seminargebühr
1249 Euro
Unterkunft
269 Euro zzgl. City Tax in Höhe von 20 Euro
Tagungspauschale
315 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Siehe Programm (Änderungen sind möglich)

„Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Künstliche Intelligenz (KI) – wohin geht die Reise?“

Es werden bekannte Referentinnen und Referenten dabei sein und wir werden in verschiedenen Fachforen aktuelle Themen bearbeiten.

Dienstag
11:00Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
11:45Mattias RuchhöftGeschäftsführung der DTBAus dem Leben eines Technologieberaters:
Mitbestimmung gestalten in Zeiten von rasanter Technologieentwicklung und zunehmender Überforderung der Beschäftigten
12:45Kaffeepause
13:15Tatjana FuchsGesellschaft für Gute Arbeit mbHErgonomie/menschengerechte Arbeitsgestaltung:
Verhältnis- und Verhaltensprävention im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
Multitasking: Gesundheitliche Auswirkungen
14:45Kaffeepause
15:15Marcel Lückwissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinGefährdung durch psychische Belastungen und Beanspruchungen:
Überblick zur Entwicklung der Arbeitsbedingungen
16:30Volker PeterTÜV-zertifizierter KI-Beauftragter / BetriebsratsberaterWie wird Künstliche Intelligenz zurzeit in den Unternehmen eingesetzt? Welche Perspektiven zum Einsatz gibt es?
17:45Ende des 1. Tagesindividuelle Expertengespräche
18:15Abendessen
Mittwoch
09:00Fachforum 1 
Dr. Eberd KiescheArbeitnehmerorientierte Beratung BremenGesundheit im Betrieb gestalten:
BEM und BGF (Grenzen der Betrieblichen Gesundheitsförderung – SGB V und SGB IX)
Rechtskonformer Umgang mit Gesundheitsdaten
09:00Fachforum 2
Svea Prudic (angefragt)Fachanwältin für Arbeitsrecht ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht Herausforderungen für die Mitbestimmung bei Technologien Künstlicher Intelligenz:
ein Erfahrungsbericht
09:00Fachforum 3
Mattias RuchhöftGeschäftsführung der DTBDie Formel des akuten Wahnsinns trifft KI –
wie gestaltet sich die Arbeitswelt von morgen? Ansätze für Betriebe und die Mitbestimmungsgremien
12:30Mittagessen
14:00Regina Steiner (angefragt)Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei franzmann. geilen. brückmann. Fachanwälte für ArbeitsrechtRegelungen zu den Folgen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Hinblick auf Veränderungen der Beschäftigung, Qualifikation und gesundheitlichen Folgen
15:30Kaffeepause
16:00Johannes Hentschel (angefragt)Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hentschel-RechtsanwälteArbeitszeit zwischen Flexibilität und Grenzziehungen (insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte über einen Übergang von einer täglichen Höchstarbeitszeit zu einer Wochenhöchstarbeitszeit)
17:30Ende des 2. Tages
18:00Abendessen
Donnerstag
09:00Jan GrünebergIGBCE Dynamische Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und statische Mitbestimmungsrechte – wie gestalten Betriebsräte die Mitbestimmung in Zukunft – Diskussionen und Initiativen der Gewerkschaften
10:30Kaffeepause
11:00Carlo FavoriteTechnologieberater (DTB) und ehemaliger GBR-VorsitzenderWie gestalten wir als Betriebsrat IT-Mitbestimmungsprozesse im Alltag bei immer dynamischeren Entwicklungen:
Rahmenvereinbarungen, elektronische Checklisten und Konzentration – ein Praxisbericht
12:30Mattias RuchhöftGeschäftsführung der DTBFazit und Ausblick:
was nehmen wir mit – was gehen wir an
13:15Mittagsimbiss und Gespräche zur Vertiefung der Tagungsthemen dtb-Experten und Referenten
15:15Tagungsende

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.