Arbeitstitel: Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Künstliche Intelligenz (KI) – wohin gehet die Reise?
Es werden bekannte Referentinnen und Referenten dabei sein und wir werden in verschiedenen Fachforen aktuelle Themen bearbeiten.
Vorläufige Inhalte (Änderungen sind möglich):
- Zurück ins Büro? Homeoffice und mobiles Arbeiten
- Ergonomie/menschengerechte Arbeitsgestaltung: Verhältnis- und Verhaltensprävention im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
- Multitasking: Gesundheitliche Auswirkungen
- Gefährdung durch psychische Belastungen und Beanspruchungen und Mitbestimmung: z.B. Stressbewältigung, schlechtes Führungsverhalten, Zeit- und Leistungsdruck
- Neues von Gefährdungsbeurteilung, z.B. BAG-Rechtsprechung, Mitbestimmung der Interessenvertretungen, Vorgehen
- Mitarbeiterbefragungen planen und mitbestimmen
- Künstliche Intelligenz (KI) und Betriebssicherheitsverordnung: Aktuelle Tipps und Erkenntisse
- BEM und BGF (Grenzen der Betrieblichen Gesundheitsförderung – SGB V und SGB IX)
- Rechtskonformer Umgang mit Gesundheitsdaten im Arbeits- und Gesundheitsschutzschutz
- Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit und deren Bescheinigung
- Extensivierung der Arbeitszeit, z.B. Überstunden und die „Ruhepause“ als öffentlich-rechtliche Verpflichtung
- Arbeitszeit zwischen Flexibilität und Grenzziehungen (insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte über einen Übergang von einer täglichen Höchstarbeitszeit zu einer Wochenhöchstarbeitszeit)
- Neues von der Bildschirmarbeit/Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenregeln (ASR)
- Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz (insbesondere vor dem Hintergrund des ILO Übereinkommens Nr. 190 von 2019, von Deutschland ratifiziert)
- KI-Kompetenz vermitteln und Unterweisung im Arbeitsschutz nutzen
- Die neue DGUV Vorschrift 2: Fortschritt oder Rückschritt?
- Monotonie in der Arbeit als Belastung: Abhilfe durch KI oder Verstärkung von sinnentleerter Arbeit?
- Hochrisiko-KI-System: Emotionserkennung, z.B. in Callcentern
- Totalüberwachung mit KI jetzt möglich und Psychische Belastungen als Konsequenz?
- Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Steigende Temperaturen und die zunehmende Zahl von Hitzetagen in Deutschland bringen neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz und die Interessenvertretungen mit sich
- Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG): Bürokratieabbau oder Fortschritt?
- Datenschutzrechtliche Gebrauchsanweisung für das BEM
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.