Microsoft 365 bietet ein großes Paket an Systemen wie die Kommunikationslösung Teams. In regelmäßigen Abständen kommen neue hinzu und Betriebs- und Personalräte entdecken diese erst dann, wenn sie bereits genutzt werden.
Nach dem Motto „Sicher bewegen in der Microsoft Cloud“ lernen die Teilnehmenden, die Risiken und Möglichkeiten bei der Einführung und Nutzung von „Microsoft 365“ besser abzuschätzen und sich als Personal- und Betriebsrat richtig zu positionieren. Neben der Vorstellung der wichtigsten Systeme und Funktionen zeigen wir mit einem direkten Blick in die „Microsoft 365“-Administration, was sich hinter der Microsoft-Wolke verbirgt und welche Einstellungen für die Beschäftigten wichtig sind.Weitere Themen sind die Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle in Microsoft 365 durch Funktionalitäten wie Microsoft Graph oder eDiscovery bzw. das Beweissicherungsverfahren für Mails. Auch Microsoft Defender in Microsoft 365 als IT-Sicherheitslösung ist ein Thema.
Darauf aufbauend werden Regelungsthemen für eine Dienst-/ Betriebsvereinbarung erarbeitet. Auch die Qualifikation der Beschäftigten und Ansätze zur Absicherung der Gesundheit werden thematisiert.
Folgende Themen werden behandelt:
- Microsoft 365 Systeme: z. B. Teams, SharePoint oder Forms
- Microsoft Viva – Insights, Learning – neue schöne Online-Welt?
- Microsoft 365 – die Cloud: Konstrukt, Rechenzentren und Datenschutz in internationalen Konzernen
- Microsoft Graph als Herausforderung für den Datenschutz inkl. Künstlicher Intelligenz in Microsoft
- Administration von „Microsoft 365“: Berechtigungen, Einstellungsmöglichkeiten
- Regelungsthemen und -möglichkeiten für Dienst-/Betriebsvereinbarungen
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.