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22. bis 24. Mai 2024

Leistungs- und Verhaltenskontrolle bei IT-Systemen

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-05-SEM-IT-Mitbest
Veranstaltungsort

NH Hamburg Altona
Stresemannstraße 363-369
22761 Hamburg

Hinweis: Corona-Regelung des Hotels beachten!

Termin
22. bis 24. Mai 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
254 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
279 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Michael Gebhardt, Technologieberater

Im Zeitalter der Digitalisierung kommt keine Interessenvertretung an der Regelung von IT-Systemen vorbei. Regelmäßig werden die Auswirkungen moderner IT-Systeme unterschätzt

Nicht nur zeichnet so gut wie jedes IT-System sämtliche Daten der Benutzer auf, womit Arbeitgebern oftmals die Vollkontrolle der Beschäftigten möglich ist. Auch führen moderne IT-Systeme teilweise zur Rationalisierung und anderen Arbeitsmethoden, womit Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Gesundheitsschutz zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Fragen treten solche des Datenschutzrechts hinzu. Das Seminar befasst sich mit allen praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit der IT-Mitbestimmung und gibt praxiserprobte Antworten wie der Beteiligungsprozess umfassend und gewissenhaft gestaltet werden kann, ohne dass dies zu Kapazitätsengpässen innerhalb des Gremiums führt.

Rechtsgrundlagen der IT-Mitbestimmung:

  • Darstellung der in Frage kommenden Beteiligungsrechte bei IT-Systemen, u.a.
    • Möglichkeit der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
    • Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitsplätze/Arbeitsmethoden
    • Qualifizierungsbedarf und Gesundheitsschutz

Anforderungen und Auswirkungen des Datenschutzes auf die IT-Mitbestimmung:

  • Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -übermittlung
  • Gewährleistung der Datensicherheit

Vorgehensweise bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen:

  • Vorgehensweise bei der Einführung neuer IT-Systeme
    • Welche Möglichkeiten zur Gestaltung moderner, zeitgemäßer IT-Vereinbarungen gibt es?
    • Wie wird Leistungs- und Verhaltenskontrolle wirksam ausgeschlossen?
    • Rechtssichere Regelungen zu Zwecken, Berechtigungen, Auswertungen, Schnittstellen und Löschkonzepten
    • Wie geht man mit konzernweit eingeführten Cloud-Systemen um?
  • Vorgehensweise bei der Anwendung bestehender IT-Systeme
    • Welche Möglichkeiten zur Überwachung des Systems und der Einhaltung der getroffenen Regelung gibt es?
    • Wie geht man mit bereits eingeführten, aber noch nicht geregelten Systemen um?
  • IT-Rahmenvereinbarung
    • Was sind die Chancen und Risiken einer IT-Rahmenvereinbarung?

Verhandlungen richtig organisieren:

  • Zielorientierte Herangehensweise: Von der Erstinformation zur BV
  • Durchsetzen von Rechten: Beschlussverfahren, Einigungsstelle

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.