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10. bis 12. Dezember 2024

PowerBI, PowerApps & Co.

Microsoft PowerPlattform - Auswerten, Programmieren, Automatisieren

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-12-SEM-Power
Veranstaltungsort

Hotel FischerS
Wilhelmshöher Allee 336
34131 Kassel

Hinweis: Corona-Regelung des Hotels beachten!

Termin
10. bis 12. Dezember 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
269 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
275 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Thomas Richter, Technologieberater

Microsoft® Power BI ist eine Sammlung von Tools, die es ermöglichen die Daten des Unternehmens zu sammeln, analysieren und visualisieren und somit die Aufgaben im Controlling schneller und effizienter zu erledigen.

Mit Power BI können große Datenmengen – auch von Nutzern, die nicht aus der IT-Abteilung stammen – aus unterschiedlichen Importquellen, wie z.B. Excel-, CSV-Dateien, SQL-Datenbanken, automatisiert importiert und ausgewertet sowie in Beziehung zueinander gebracht werden. Die sogenannten Visuals von Power BI ermöglichen es, diese Daten in aussagekräftigen Berichten und Diagrammen darzustellen und anderen auf einfache Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

Was bedeutet dies nun für die Arbeit des Betriebsrats? Welche Risiken birgt der Einsatz von Power BI und welcher Regelungsbedarf des Betriebsrats besteht beim Einsatz der Microsoft® Power Plattform?

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Datenerfassung mit PowerBI und PowerApps
  • Nutzung von PowerApps for PowerBI
  • Entwicklung der Anwendungen zur Datenerfassung in PowerApps Studio
  • Interaktive Anwendungen in PowerBI
  • Power Automate – automatisieren alltäglicher Aufgaben
  • Power Virtual Agents – die einfache Erstellung von Chatbots
  • Risiken beim Einsatz der Microsoft Power Plattform
  • Regelungsbedarf des Betriebsrats beim Einsatz der Power Plattform

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.