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04. bis 06. Juni 2024

IT-Mitbestimmung

IT sinnvoll regeln

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-06-SEM-IT-Regeln
Veranstaltungsort

NH Berlin Kurfürstendamm
Grolmanstr. 41-43
10623 Berlin

Termin
04. bis 06. Juni 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
270 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
310 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Jörn Möller, Technologieberater

„Cloud Systeme, Netzwerk, Datensicherheit, Clients, Server, soziale Medien…“ Viele Begriffe und Themen, die Personal- und Betriebsräten zu bearbeiten haben. Doch was steckt hinter diesen Begriffen?

Datenschutz und Mitbestimmung bei modernen IT-Systemen wie SAP®, Office 365, Workday, Telefonsysteme, ServiceNow, Produktionssteuerungssystemen etc. ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmervertretungen. Technisch sind mehr Leistungs- und Verhaltenskontrollen möglich als manche Arbeitnehmer und die Arbeitnehmervertretungen ahnen. Wie soll damit umgegangen werden?

Und wie bestimmt die sich immer rasanter verändernde IT- und Medienwelt in den Unternehmen die Arbeit und die Bedingungen des Zusammenarbeitens? Wie beeinflussen IT-Systeme auch andere Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten von Personal- und Betriebsräten?

In diesem Seminar werden sowohl die Grundlagen technischer Möglichkeiten von IT-Systemen anhand von Praxisbeispielen und die entsprechenden Mitbestimmungsansätze in der Sprache von Anwendern vorgestellt. Zudem sollen die Konsequenzen für die heutige Arbeit am Schreibtisch und der Werkbank diskutiert werden.

Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen im Datenschutz und der Mitbestimmung werden Regelungsansätze und -themen erarbeitet.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Grundlagen und Begriffe der Informations- und Kommunikationstechnik
  • Möglichkeiten von Leistungs- und Verhaltenskontrolle und Konsequenzen für den Beschäftigten-Datenschutz
  • Konsequenzen für die Ordnung im Betrieb und die Personalentwicklung der Belegschaft
  • Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Anwendung von IT-Systemen
  • Regelungsthemen zu IT-Systemen, der Digitalisierung und der Veränderungen der Arbeitswelt

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.