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20. bis 22. August 2024

Die Betriebsvereinbarung

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-08-SEM-BV
Veranstaltungsort

SORAT Insel-Hotel Regensburg
Müllerstraße 7
93059 Regensburg

Termin
20. bis 22. August 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
295 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
249 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Michael Gebhardt, Technologieberater

Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, mit welchen Verhandlungsergebnisse als verbindliche Normen festgeschrieben werden. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung kann jede Thematik sein, zu der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht

In diesem Seminar werden die Grundregeln und Formvorschriften aufgezeigt, die für den Abschluss, die inhaltliche Gestaltung und Beendigung einer Betriebsvereinbarung zu beachten sind. Es werden an praktischen Beispielen Strukturen und Formulierungsvorschläge moderner Betriebsvereinbarungen erarbeitet. Themenschwerpunkt sind dabei Betriebsvereinbarungen zu IT-Systemen. Darüber hinaus wird vermittelt, wie der  Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erzwingen und die Einhaltung dessen Regelungen durchsetzen kann.

Regelungs- und Formvorschriften einer Betriebsvereinbarung:

  • Rechtliche Wirkung einer Betriebsvereinbarung
  • Unterschied zwischen Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
  • Unterschied zwischen freiwilliger und erzwingbarer Betriebsvereinbarung
  • Mitbestimmungstatbestände und Regelungsgegenstände nach dem BetrVG

Verhandlung, Abschluss und Kündigung einer Betriebsvereinbarung:

  • Zuständigkeit BR, GBR, KBR
  • Erarbeitung von Verhandlungsstrategien
  • Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen
  • Formulierung von Betriebsvereinbarungen
  • Konfliktlösungen & Rechtsdurchsetzung
  • Nachwirkung der Betriebsvereinbarung bei Zeitablauf oder Kündigung

Kontrolle der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen:

  • Prüfung (Audit) von Betriebsvereinbarungen
  • Vorgehensweise bei Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.