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19. bis 21. November 2024

Datenschutz im BR-Büro

Wie können wir als Personal- oder Betriebsrat die Vorgaben der DSGVO umsetzen?

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-11-SEM-Daschu-BR-Büro
Veranstaltungsort

Hotel FischerS
Wilhelmshöher Allee 336
34131 Kassel

Hinweis: Corona-Regelung des Hotels beachten!

Termin
19. bis 21. November 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
269 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
275 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mattias Ruchhöft, Technologieberater

Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz hat auch die Verantwortlichkeiten im Sinne des Datenschutzes zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat geklärt. Verantwortliche Stelle ist und bleibt die Arbeitgeberin. Dennoch muss das Gremium ein Datenschutzkonzept erarbeiten und die Mitglieder entsprechend auf den Datenschutz verpflichten.

Im Seminar geht es darum, welche Vorgaben die DSGVO und das Datenschutzgesetz im Personal- oder Betriebsratsgremium umzusetzen sind.
Zusätzlich werden im Seminar Eckpunkte eines Verarbeitungsverzeichnisses und eine Datenschutzkonzeptes erarbeitet.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Betriebsräte-Modernisierungsgesetz
  • Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetz im Personal- oder Betriebsratsgremium
  • Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzkonzept

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.