Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz hat auch die Verantwortlichkeiten im Sinne des Datenschutzes zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat geklärt. Verantwortliche Stelle ist und bleibt die Arbeitgeberin. Dennoch muss das Gremium ein Datenschutzkonzept erarbeiten und die Mitglieder entsprechend auf den Datenschutz verpflichten.
Im Seminar geht es darum, welche Vorgaben die DSGVO und das Datenschutzgesetz im Personal- oder Betriebsratsgremium umzusetzen sind.
Zusätzlich werden im Seminar Eckpunkte eines Verarbeitungsverzeichnisses und eine Datenschutzkonzeptes erarbeitet.
Das Seminar bearbeitet folgende Themen:
- Betriebsräte-Modernisierungsgesetz
- Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetz im Personal- oder Betriebsratsgremium
- Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzkonzept
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.