19. bis 21. Januar 2027

Datenschutz im BR-Büro

Wie können wir als Personal- oder Betriebsrat die Vorgaben der DSGVO umsetzen?

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
27-01-SEM-Daschu-BR-Büro
Veranstaltungsort
Termin
19. bis 21. Januar 2027
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Carlo Favorite, Technologieberater

Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz hat die Verantwortlichkeiten im
Datenschutz zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat klar geregelt: Verantwortliche Stelle bleibt die Arbeitgeberin. Dennoch ist der Betriebsrat verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten eigenständig sicherzustellen.

Im Seminar wird vermittelt, wie ein Gremium den Datenschutz praktisch umsetzt – von der Erstellung eines Datenschutzkonzepts bis hin zur rechtssicheren Verpflichtung seiner Mitglieder.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Betriebsräte-Modernisierungsgesetz
  • Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetz im Personal- oder Betriebsratsgremium
  • Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzkonzept

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.