Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz hat die Verantwortlichkeiten im
Datenschutz zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat klar geregelt: Verantwortliche Stelle bleibt die Arbeitgeberin. Dennoch ist der Betriebsrat verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten eigenständig sicherzustellen.
Im Seminar wird vermittelt, wie ein Gremium den Datenschutz praktisch umsetzt – von der Erstellung eines Datenschutzkonzepts bis hin zur rechtssicheren Verpflichtung seiner Mitglieder.
Das Seminar bearbeitet folgende Themen:
- Betriebsräte-Modernisierungsgesetz
- Vorgaben der DSGVO und des Datenschutzgesetz im Personal- oder Betriebsratsgremium
- Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzkonzept
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.