Das Seminar bildet die Grundlage zur Mitbestimmung beim betrieblichen und behördlichen Datenschutz.
Das Seminar bildet die Grundlage zur Mitbestimmung beim betrieblichen und behördlichen Datenschutz. Es beinhaltet eine Einführung in den Beschäftigtendatenschutz. Das Seminar schult die Teilnehmer/-innen darin, welche Aufgaben und Berechtigungen eine Fachkraft für Datenschutz bei IT-Systemen hat, und informiert darüber, wie Betriebs- und Personalräte IT-Vereinbarungen gestalten können.
Die folgenden Inhalte werden im Seminar behandelt:
- Einführung in das Datenschutzrecht unter besonderer Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes
- Überblick über nationale gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
- Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BAG und LAG
- Kooperationsmöglichkeiten: betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörden und BR/PR
- Überwachungs-/Informationsrechte von BR/PR bei Einführung/Betrieb von technischen Kontrolleinrichtungen
- Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts, z.B. Einigungsstelle
- Datenschutz im BR-/PR-Gremium
- Aufgaben und Berechtigungen einer Datenschutzfachkraft des BR/PR
- Entwicklung, Durchsetzung und Überprüfung von IT-DS-Vereinbarungen
- Datenschutz und Mitbestimmung: konkrete Regelungen und Handlungsoptionen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, BetrVG, BPersVG und den jeweiligen Personalvertretungsgesetze (PersVG) und Datenschutzgesetze (DSG) der Bundesländer
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.