Die fortschreitende Digitalisierung in unserer Arbeitswelt erfordert ein völlig neues Bewusstsein und Verständnis für die IT-Sicherheit. Immer mehr vernetzte Geräte und Maschinen bestimmen das tägliche Arbeiten
Das Internet of Things (IoT) und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) stellen immer neue Herausforderungen an die IT-Sicherheit dar
Die alten Sicherheitstechniken, mit denen Trojaner und Würmer in abgewehrt wurden, sind in der heutigen Zeit nicht mehr ausreichend. Umfassende Sicherheitssysteme wie die Sicherheit von Endgeräten und der Netzwerke werden in den Unternehmen eingeführt.
Doch mit der eingesetzten Sicherheitssoftware werden in riesigen Mengen Daten der Nutzer gesammelt, analysiert und ausgewertet. Hier gilt es als Personal- und Betriebsrat zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzugreifen und die Systeme in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zu regeln.
Im Seminar werden grundlegende Fragen zur IT-Sicherheit und IT-Sicherheitssoftware erläutert. An praktischen Beispielen wird dargestellt, welche Daten gesammelt werden. Auf dieser Basis werden Regelungsmöglichkeiten erarbeitet, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschließend die Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung beginnen zu können.
Themenschwerpunkte im Seminar:
- Sicherheitsmanagement sowie Konzepte und Vorgehensweise
- Anwendungsfälle für das Netzwerk und das Cloud Computing
- Endpoint Detection and Response (Kontrolle der Geräte der Beschäftigten)
- Regelungsansätze und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung
Daten und Berechtigungen für die Anlagen
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.