Suche
Close this search box.
15. bis 17. Oktober 2024

Datenkrake IT-Sicherheitssysteme Microsoft Defender, Splunk und Co.

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-10-SEM-IT-SEC
Veranstaltungsort

Hotel Michaelis
Paul-Gruner-Straße 44
04107 Leipzig

Hinweis: Corona-Regelung des Hotels beachten!

Termin
15. bis 17. Oktober 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
195 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
220 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Thomas Richter, Technologieberater

Die fortschreitende Digitalisierung in unserer Arbeitswelt erfordert ein völlig neues Bewusstsein und Verständnis für die IT-Sicherheit. Immer mehr vernetzte Geräte und Maschinen bestimmen das tägliche Arbeiten

Das Internet of Things (IoT) und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) stellen immer neue Herausforderungen an die IT-Sicherheit dar

Die alten Sicherheitstechniken, mit denen Trojaner und Würmer in abgewehrt wurden, sind in der heutigen Zeit nicht mehr ausreichend. Umfassende Sicherheitssysteme wie die Sicherheit von Endgeräten und der Netzwerke werden in den Unternehmen eingeführt.  

Doch mit der eingesetzten Sicherheitssoftware werden in riesigen Mengen Daten der Nutzer gesammelt, analysiert und ausgewertet. Hier gilt es als Personal- und Betriebsrat zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzugreifen und die Systeme in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zu regeln.  

Im Seminar werden grundlegende Fragen zur IT-Sicherheit und IT-Sicherheitssoftware erläutert. An praktischen Beispielen wird dargestellt, welche Daten gesammelt werden. Auf dieser Basis werden Regelungsmöglichkeiten erarbeitet, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschließend die Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung beginnen zu können. 

Themenschwerpunkte im Seminar:

  • Sicherheitsmanagement sowie Konzepte und Vorgehensweise 
  • Anwendungsfälle für das Netzwerk und das Cloud Computing 
  • Endpoint Detection and Response (Kontrolle der Geräte der Beschäftigten) 
  • Regelungsansätze und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung 

Daten und Berechtigungen für die Anlagen 

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.