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Beratungsthemen der DTB

ITSysteme, Cloud-Plattformen oder andere Technologien wie künstliche Intelligenz, die auch Arbeitsprozesse verändern, sind in der Regelung einer Betriebsvereinbarung sehr komplex. Für einen besseren Überblick über die Beratung der DTB folgen hier einige Beispiele aus unserer Beratungspraxis: 

 

  • Betriebsvereinbarungen zu SAP® und den unterschiedlichen Modulen inkl. Kontrolle der Vereinbarung und Auditierungen (z. B. SAP HANA, SAP HCM, SAP ERP, SAP BW).

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  • Rahmen-Betriebsvereinbarungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) – hier können sowohl die Mitbestimmung, die Verhandlungen zu solchen Systemen, der Datenschutz als auch der Ausschluss von Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter geregelt werden.

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  • Künstliche Intelligenz / Roboter Process Automation – Immer mehr Plattformen und Systeme werden mit den Möglichkeiten künstlicher Intelligenz erweitert und bieten mit Chatbots, Automatisierungsansätzen und Musterauswertungen mehr Möglichkeiten, Arbeiten der Beschäftigten zu ersetzen, Beispiele sind Salesforce Einstein, Microsoft Power Virtual Agents

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  • Microsoft 365 / Office 365 - die Cloud-Lösung von Microsoft für die Standard-Anwendungen Word, Excel und PowerPoint wird von immer mehr Unternehmen gebucht und eingeführt. Doch es bleibt bei der Bestellung nicht bei diesen drei Anwendungen. Mit der Office-365-Wolke kommen viele Anwendungen für soziale Netze, virtuelle Zusammenarbeit und Kommunikation, die so eigentlich nicht eingeführt werden sollten. Jetzt sind sie aber da und nun nutzt man sie auch. Nun gilt es, die virtuelle Kooperation und Zusammenarbeit in sozialen Netzen zu regeln.

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  • Personalinformationssysteme (Workday, SuccessFactors …): Zunehmend werden Personalinformationssysteme (PIS) in die Cloud ausgelagert, wie z. B. Success Factors, Workday, Oracle, Loga und andere. Diese Systeme sollen die Verwaltung der Belegschaft vereinfachen. Personalinformationssysteme bieleten Lösungen, um die Personalauswahl zu automatisieren sowie Zielvereinbarungsprozesse zu erleichtern. Die Hinterlegung der Ziele und der Leistungsumsetzung in diesen Systemen kann die Beschäftigten über Standorte und Länder vergleichbar machen. Hierzu sind umfangreiche Regelungen notwendig.

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  • Salesforce Vertriebssteuerung– die umfangreiche Cloud-Plattform für Vertrieb, Marketing und Service.Da alle Informationen rund um den einzelnen Kunden aufgeführt sind, werden auch umfangreiche Leistungs- und Verhaltenskontrollen der Vertriebs- oder Servicemitarbeiter und -mitarbeiterinnen ermöglicht.

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  • Soziale Netzwerke – Plattformen wie Yammer, Facebook®, Jive – neben der Regelung des reinen Systems, gilt es hier einen vernünftigen Umgang mit den vielen Daten der Mitarbeiter, den veränderten Arbeitsprozessen (Stichworte: Wiki, Blog, Zusammenarbeitsräume etc.) zu finden und in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

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  • Mobiles Arbeiten, mobile Geräte (Bring Your Own Device): Neben Datenschutzfragen stehen hier Regelungen der Verantwortung beim Einsatz privater Hardware im Hinblick auf Sicherheit, Verfügbarkeit etc. sowie auf die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Fokus.

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  • Business Intelligence und intelligebte Auswertungen (Microsoft PowerBI 
  • Videoüberwachung und Zutrittskontrolle: Was ist bei einer Videoüberwachung durch den Arbeitgeber erlaubt und was nicht? Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung zu Video- und Zutrittskontroll-Systemen können wir auf vielerlei Lösungsansätze zurückgreifen. Dies gilt insbesondere auch für neuere Technologien wie Gesichtserkennung oder Verhaltensbeobachtung.

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  • Weitere IT-Anwendungen wie z. B.: 
    • Zutritts- und Zeiterfassungssysteme 
    • Unified Communications / Telefonanlagen 
    • Personaleinsatzplanung, Workforce Management Dienstplan-Systeme (ATOSS etc.) 
    • Lern-Management-Systeme (LMS) und E-Learning 
    • Personalbewertungssysteme