Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist in Bezug auf die Gesundheitsdaten eine Herausforderung für die beteiligten Personen.
Wie solche Prozesse gut gestaltet werden können, wird im Seminar thematisiert und erarbeitet.
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.