27. September bis 01. Oktober 2027

IT-Mitbestimmung

IT sinnvoll regeln

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
27-09-SEM-IT-Regeln
Veranstaltungsort
Termin
27. September bis 01. Oktober 2027
Beginn 12 Uhr, Ende 12 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mattias Ruchhöft, Technologieberater

Digitale Technologien wie Cloud-Systeme, Netzwerke, soziale Medien oder Anwendungen wie SAP®, Microsoft 365 und Workday prägen die Arbeitswelt.

Digitale Technologien wie Cloud-Systeme, Netzwerke, soziale Medien oder Anwendungen wie SAP®, Microsoft 365 und Workday prägen die Arbeitswelt. Für Betriebs- und Personalräte ist es daher wichtig, die eigenen Mitbestimmungsrechte zu kennen und wirksam zu nutzen.

Das Seminar richtet sich sowohl an erfahrene Mitglieder als auch an neu Gewählte, die ihre Kenntnisse in diesem Themenfeld aufbauen oder vertiefen möchten.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Grundlagen moderner IT-Systeme anhand praxisnaher Beispiele
  • Datenschutz und Mitbestimmung bei SAP®, Office 365, Workday, ServiceNow u. a.
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch IT – Chancen und Risiken
  • Auswirkungen der digitalen Transformation auf Arbeit und Zusammenarbeit
  • Regelungsansätze unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Datenschutz

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.