15. bis 19. Februar 2027

Digitalisierung & Künstliche Intelligenz

KI-VO, Copilot, ChatGPT & Co.

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
27-02-SEM-KI
Veranstaltungsort
Termin
15. bis 19. Februar 2027
Beginn 12 Uhr, Ende 12 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mattias Ruchhöft, Technologieberater

Künstliche Intelligenz und Automatisierung verändern Arbeitsprozesse grundlegend.

Künstliche Intelligenz und Automatisierung verändern Arbeitsprozesse grundlegend. Beschäftigte überwachen Maschinen, arbeiten mit Chatbots oder erleben Umstellungen durch Robot Process Automation. Für Betriebs- und Personalräte bedeutet dies, Chancen und Risiken zu erkennen und die Mitbestimmung aktiv wahrzunehmen.

Das Seminar bietet sowohl langjährigen Gremienmitgliedern als auch neu gewählten Betriebsräten die Möglichkeit, sich praxisnah mit diesem komplexen Themenfeld auseinanderzusetzen.


Folgende Themen werden behandelt:

  • Erkennen und Abgrenzen von KI-Systemen
  • Chatbots und Mustererkennung: Anweisungscharakter und rechtliche Einordnung
  • Auswirkungen von Robot Process Automation auf Beschäftigung
  • Entwicklung eines ethischen Rahmens für den Einsatz von KI
  • Sozialverträgliche Gestaltung von Technikprozessen
  • Chancen und Risiken moderner Technologien für Arbeitnehmervertretungen

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.