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19. bis 23. Mai 2025

Seminar Technik SAP®-Systeme

Überprüfung von Vereinbarungen am System

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-05-SEM-SAP
Veranstaltungsort
Termin
19. bis 23. Mai 2025
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1.949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
René Fabian, Technologieberater und zertifizierter SAP®-Berater

Alle Teilnehmenden erhalten einen SAP®-Datenschutzprüfleitfaden, arbeiten aktiv an einem PC mit Zugang zum SAP®-System und erlernen, selbstständig Kontrollen durchzuführen. Die Teilnehmer/-innen erfahren, wie man Änderungen an Daten und Schlüsselverzeichnissen erkennen kann, wie man Schnittstellen und Auswertungen überprüft und Protokolle in SAP® nutzen kann

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Einführung in die SAP®-Grundlagen
  • Leistungs- und Verhaltenskontrollen mit SAP®
  • Was sind SAP® HANA und SAP® S4 HANA und was sind die Unterschiede zu SAP ERP?
  • Audit-Rollen und Berechtigungen
  • Übungen sowie Überprüfung von Auswertungen und Schnittstellen am SAP®-System
  • Praktische Hinweise für die Erstellung und Überprüfung der Anlagen zur Betriebsvereinbarung
  • Checkliste für Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung
  • Betriebsbezogenes Kontrollkonzept und Handlungsanleitung
  • BR-/PR-Datenschutzprüfleitfaden
  • DSAG-Leitfaden SAP® HANA
  • Prüfung des SAP®-Systems anhand einer Muster-Vereinbarung

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.