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03. bis 05. Juni 2025

SAP® HANA für den Betriebsrat

Cloud-Technologie und Grundlagen von SAP® HANA

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-06-SEM-HANA
Veranstaltungsort

Hotel Michaelis
Paul-Gruner-Straße 44
04107 Leipzig

Hinweis: Corona-Regelung des Hotels beachten!

Termin
03. bis 05. Juni 2025
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
195 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
279 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
René Fabian, Technologieberater und zertifizierter SAP®-Berater

Das Seminar informiert die Teilnehmer/-innen über die mitbestimmungsrelevanten Themen bei der Einführung und Anwendung von SAP® HANA und darüber, wie der Arbeitgeber Leistung und Verhalten der Beschäftigten mit diesem System überwachen kann

Es richtet sich an alle Betriebs- und Personalräte, bei denen eine Migration oder Einführung von SAP® HANA geplant ist bzw. die neue Technologie SAP® HANA bereits eingeführt ist, aber die Mitbestimmung nach BetrVG/PersVG bislang noch nicht geregelt wurde, und gibt praktische Tipps.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • SAP® HANA im Unterschied zu SAP® ERP
  • Datenschutz und Mitbestimmung
  • Rechtliche Grundlagen (BetrVG/PersVG/BDSG 2018, DSGVO)
  • Betriebsvereinbarung zu SAP® HANA, EU-DSGVO und § 26 BDSG
  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung
  • Datenschutzgerechte SAP®-Nutzung
  • Welche Daten und Auswertungen sind zulässig? Wie werden „freie“ Abfragen geregelt?
  • Betriebsbezogenes Kontrollkonzept und Handlungsanleitung
  • Zugriffsrechte, Rollenkonzept
  • Wohin „gehen“ die Daten?
  • DSAG-Leitfaden SAP® HANA

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.