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02. bis 06. Dezember 2024

SAP® Aufbau-Seminar:

Betriebsvereinbarungen am System überprüfen

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
24-12-SEM-SAP
Veranstaltungsort

Radisson Blu Hotel Leipzig
Augustusplatz 5-6
04109 Leipzig

Termin
02. bis 06. Dezember 2024
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
459 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
439 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
René Fabian, Technologieberater und zertifizierter SAP®-Berater

Das Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die bereits die Veranstaltung „Überprüfung von SAP®-Vereinbarungen am System“ besucht haben und deshalb über die entsprechenden Grundlagen verfügen. Alle Teilnehmenden arbeiten aktiv an einem PC mit Zugang zum SAP®-System und vertiefen ihre Kenntnisse im Umgang mit dem System zur Wahrnehmung der betriebs- oder personalverfassungsrechtlichen Aufgaben.

Themen sind u.a.:   

  • HCM Berechtigungsprüfungen
  • Strukturelle Berechtigungen und Organisationsmanagement
  • Rollen und Profilpflege
  • Personenbezogene Daten im SAP®-System
  • SAP® Query und Reporting Werkzeuge
  • Logische Datenbanken und Infosets
  • ABAP Berechtigungsprüfungen
  • Prüfung der unternehmens/behördeneigenen Programme und Erweiterungen
  • Löschkonzept in SAP® HCM
  • Anlagen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung erstellen und prüfen

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.