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02. bis 05. Dezember 2025

Personalmanagement in der Cloud

SuccessFactors, Workday & Co

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-12-SEM-Pers
Veranstaltungsort
Termin
02. bis 05. Dezember 2025
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1.949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Michael Gebhardt, Technologieberater

Zunehmend werden Personalinformationssysteme (PIS) in die Cloud ausgelagert, wie z. B. Success Factors, Workday, Oracle, Loga. Diese Systeme sollen die Verwaltung der Belegschaft vereinfachen

Doch wie datenschutzkonform sind solche Systeme eingerichtet?

Personalinformationssysteme sollen den Personaleinsatz optimieren, die Personalauswahl automatisieren und die Zielvereinbarungsprozesse erleichtern. Die Hinterlegung der Ziele und der Leistungsumsetzung in den Personalinformationssystemen kann die Beschäftigten über Standorte und Länder vergleichbar machen.

Das Seminar führt in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Datenschutzes gerade auch für das BDSG ein und informiert über die Rechte und Möglichkeiten zur Regelung von Cloud-Personalinformationssystemen.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Personalmanagement-Systeme und Datenschutz
  • Praxisbeispiele aus dem Personalmanagement und deren datenschutzrechtliche Bewertung
  • Wie kann der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle sichergestellt werden?
  • Was ist nach den Regeln des BDSG beim Einsatz von Personalinformationssystemen zu beachten?
  • Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zu Personalinformationssystemen

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.