Zunehmend werden Personalinformationssysteme (PIS) in die Cloud ausgelagert, wie z. B. Success Factors, Workday, Oracle, Loga. Diese Systeme sollen die Verwaltung der Belegschaft vereinfachen
Doch wie datenschutzkonform sind solche Systeme eingerichtet?
Personalinformationssysteme sollen den Personaleinsatz optimieren, die Personalauswahl automatisieren und die Zielvereinbarungsprozesse erleichtern. Die Hinterlegung der Ziele und der Leistungsumsetzung in den Personalinformationssystemen kann die Beschäftigten über Standorte und Länder vergleichbar machen.
Das Seminar führt in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Datenschutzes gerade auch für das BDSG ein und informiert über die Rechte und Möglichkeiten zur Regelung von Cloud-Personalinformationssystemen.
Das Seminar bearbeitet folgende Themen:
- Personalmanagement-Systeme und Datenschutz
- Praxisbeispiele aus dem Personalmanagement und deren datenschutzrechtliche Bewertung
- Wie kann der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle sichergestellt werden?
- Was ist nach den Regeln des BDSG beim Einsatz von Personalinformationssystemen zu beachten?
- Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zu Personalinformationssystemen
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.