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01. bis 03. April 2025

Kontrolle von IT-Systemen, Änderungen, neue Funktionalitäten

Möglichkeiten von Personal- und Betriebsräten

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-04-SEM-IT-Kontr
Veranstaltungsort
Termin
01. bis 03. April 2025
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
990 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Thomas Richter, Technologieberater

Der Betriebsrat hat „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“, so wollen es das Betriebsverfassungsgesetz

Aber wie macht Arbeitnehmervertretung das bei der Überwachung der im Unternehmen eingesetzten Cloud- und IT-Systeme?

Mit einem Datenschutz-Audit am System wird mit Unterstützung der IT-Administration des Unternehmens oder durch eigene Leseberechtigungen im System in die Systemeinstellungen, das Berechtigungskonzept und die Auswertungen Einblick genommen. So können Veränderungen am System erkannt und an die Regelungen der Vereinbarung angepasst oder Anlagen erneuert werden.

Das Seminar bearbeitet folgende Themen:

  • Technische Möglichkeiten zur Kontrolle von IT-Systemen (Prüfrollen, Leseberechtigungen, Reports)
  • Prüfkonzept für das Audit
  • Möglichkeiten Änderungen an IT-Systemen zu kategorisieren und im Sinne der Vereinbarung aufzudecken

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.