Der Betriebsrat hat „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“, so wollen es das Betriebsverfassungsgesetz
Aber wie macht Arbeitnehmervertretung das bei der Überwachung der im Unternehmen eingesetzten Cloud- und IT-Systeme?
Mit einem Datenschutz-Audit am System wird mit Unterstützung der IT-Administration des Unternehmens oder durch eigene Leseberechtigungen im System in die Systemeinstellungen, das Berechtigungskonzept und die Auswertungen Einblick genommen. So können Veränderungen am System erkannt und an die Regelungen der Vereinbarung angepasst oder Anlagen erneuert werden.
Das Seminar bearbeitet folgende Themen:
- Technische Möglichkeiten zur Kontrolle von IT-Systemen (Prüfrollen, Leseberechtigungen, Reports)
- Prüfkonzept für das Audit
- Möglichkeiten Änderungen an IT-Systemen zu kategorisieren und im Sinne der Vereinbarung aufzudecken
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.