Im Zeitalter der Digitalisierung kommt keine Interessenvertretung an der Regelung von IT-Systemen vorbei. Regelmäßig werden die Auswirkungen moderner IT-Systeme unterschätzt
Nicht nur zeichnet so gut wie jedes IT-System sämtliche Daten der Benutzer auf, womit Arbeitgebern oftmals die Vollkontrolle der Beschäftigten möglich ist. Auch führen moderne IT-Systeme teilweise zur Rationalisierung und anderen Arbeitsmethoden, womit Beschäftigungssicherung, Qualifizierung und Gesundheitsschutz zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Fragen treten solche des Datenschutzrechts hinzu. Das Seminar befasst sich mit allen praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit der IT-Mitbestimmung und gibt praxiserprobte Antworten wie der Beteiligungsprozess umfassend und gewissenhaft gestaltet werden kann, ohne dass dies zu Kapazitätsengpässen innerhalb des Gremiums führt. Die Vorherige Belegung des Grundlagenseminars wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen der IT-Mitbestimmung:
- Darstellung der in Frage kommenden Beteiligungsrechte bei IT-Systemen, u.a.
- Möglichkeit der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitsplätze/Arbeitsmethoden
- Qualifizierungsbedarf und Gesundheitsschutz
Anforderungen und Auswirkungen des Datenschutzes auf die IT-Mitbestimmung:
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -übermittlung
- Gewährleistung der Datensicherheit
Vorgehensweise bei der Einführung und Anwendung von IT-Systemen:
- Vorgehensweise bei der Einführung neuer IT-Systeme
- Welche Möglichkeiten zur Gestaltung moderner, zeitgemäßer IT-Vereinbarungen gibt es?
- Wie geht man mit konzernweit eingeführten Cloud-Systemen um?
- Berechtigungen, Schnittstellen und Löschkonzepte
- Vorgehensweise bei der Anwendung bestehender IT-Systeme
- Welche Möglichkeiten zur Überwachung des Systems und der Einhaltung der getroffenen Regelung gibt es?
- Wie geht man mit bereits eingeführten, aber noch nicht geregelten Systemen um?
- IT-Rahmenvereinbarung
- Was sind die Chancen und Risiken einer IT-Rahmenvereinbarung?
Verhandlungen richtig organisieren:
- Zielorientierte Herangehensweise: Von der Erstinformation zur BV
- Durchsetzen von Rechten: Beschlussverfahren, Einigungsstelle
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.