20. bis 24. November 2023

DSGVO und BDSG

Praktische Umsetzung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze im betrieblichen / behördlichen Alltag

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
23-11-SEM-Daschu
Veranstaltungsort

Abacus Tierpark Hotel
Franz-Mett-Straße 3-9
10319 Berlin

Hinweis: Corona-Regelung des Hotels beachten!

Termin
20. bis 24. November 2023
Beginn 11 Uhr, Ende 15.30 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1.349 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
380 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
425 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Jörn Möller, Technologieberater

Das Seminar bildet die Grundlage zur Mitbestimmung beim betrieblichen und behördlichen Datenschutz.

Das Seminar bildet die Grundlage zur Mitbestimmung beim betrieblichen und behördlichen Datenschutz. Es beinhaltet eine Einführung in den Beschäftigtendatenschutz. Das Seminar schult die Teilnehmer/-innen darin, welche Aufgaben und Berechtigungen eine Fachkraft für Datenschutz bei IT-Systemen hat, und informiert darüber, wie Betriebs- und Personalräte IT-Vereinbarungen gestalten können. 

Die folgenden Inhalte werden im Seminar behandelt:

  • Einführung in das Datenschutzrecht unter besonderer Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes
  • Überblick über nationale gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz
  • Aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BAG und LAG
  • Kooperationsmöglichkeiten: betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörden und BR/PR
  • Überwachungs-/Informationsrechte von BR/PR bei Einführung/Betrieb von technischen Kontrolleinrichtungen
  • Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts, z.B. Einigungsstelle
  • Datenschutz im BR-/PR-Gremium
  • Aufgaben und Berechtigungen einer Datenschutzfachkraft des BR/PR
  • Entwicklung, Durchsetzung und Überprüfung von IT-DS-Vereinbarungen
  • Datenschutz und Mitbestimmung: konkrete Regelungen und Handlungsoptionen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung, BetrVG, BPersVG und den jeweiligen Personalvertretungsgesetze (PersVG) und Datenschutzgesetze (DSG) der Bundesländer


Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.