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20. bis 24. Januar 2025

Digitalisierung & Künstliche Intelligenz

Microsoft Copilot, ChatGPT & Co.

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-01-SEM-KI
Veranstaltungsort
Termin
20. bis 24. Januar 2025
Beginn 12 Uhr, Ende 12 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
N.N. Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
N.N. Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mattias Ruchhöft, (Dipl-Ök.) Technologieberater

Durch die Digitalisierung verändern sich Prozesse und die Organisation der Arbeit.

Die Menschen haben zunehmend die Aufgabe, Maschinen bei Routinearbeiten zu überwachen oder mit Maschinen bzw. „künstlicher Intelligenz“ „zusammenzuarbeiten“.

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und Betriebsrätestärkungsgesetz die Möglichkeit zur Hinzuziehung eines Sachverständigen im Rahmen der Künstlichen Intelligenz festgeschrieben.

Im Seminar wird die Frage bearbeitet, wie KI-Systeme erkannt und entsprechend abgegrenzt werden kann.

Ob die Handlungen von Chatbots und anderen Mustererkennungssystemen Anweisungscharakter haben, ist zu diskutieren und ggf. zu regeln.

Weiterhin ist es wichtig für die Arbeitnehmervertretung, die Umstellungsprozesse der Arbeit durch die Robot Prozessautomatisierung im Sinne der Beschäftigungssicherung zu begleiten. Zudem gilt es einen ethischen Rahmen für die Entwicklung von KI-Prozessen und Automatisierungen zu entwickeln. Hier gilt es eine sozialverträgliche Technikgestaltung umzusetzen.

Im Seminar werden Chancen und Risiken der unterschiedlichen Technikansätze diskutiert und Regelungsansätze für Personal- und Betriebsräte entwickelt.


Folgende Themen werden behandelt:

  • Künstliche Intelligenz für Büroarbeitsplätze, Service und Produktion
  • Robot Process Automation
  • KI im Support – Chatbots, Wissensmanagement
  • KI in der Softwareentwicklung und in der Produktion
  • KI-Integration in die Arbeitswelt: Ethischer Rahmen für KI-Entwicklungen
  • KI mit Anweisungscharakter – wie kann dies geregelt werden?
  • Mitbestimmung und Beteiligung in der digitalen Arbeitswelt
  • Regelungen und Handlungsoptionen gemäß DSGVO, BDSG und BetrVG

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.