KI verändert die Organisation der Arbeit und beinhaltet diverse Risiken.
Immer mehr IT-Systeme können selbstständig lernen, Entscheidungen treffen und somit die Arbeit der Beschäftigten unterstützen oder ersetzen. Zudem beinhaltet KI Risiken, die die Europäische Union als erster Wirtschaftsraum auf der Welt in einem eigenen Gesetz zu regeln versucht – der KI-Verordnung!
Im Seminar wird die Frage bearbeitet, wie KI-Systeme erkannt und gegenüber normalen IT-Systemen abgegrenzt werden kann. Schwerpunkt neben den Vorgaben der KI-VO ist, wie Personal- und Betriebsräte die Umstellungsprozesse der Arbeit durch die zunehmende Automatisierung durch KI im Sinne der Beschäftigungssicherung begleiten können.
Weiterer Themenbereich sind ethische Fragestellungen im Rahmen der Entwicklung von KI-Systemen. Hier gilt es eine sozialverträgliche Technikgestaltung umzusetzen.
Im Seminar werden Chancen und Risiken der von KI diskutiert und Regelungsansätze für Personal- und Betriebsräte entwickelt.
Folgende Themen werden behandelt:
- Künstliche Intelligenz für Büroarbeitsplätze, Service und Produktion
- KI-Verordnung der EU – was haben Personal-/Betriebsräte zu beachten
- KI-Integration in die Arbeitswelt: wie können die Beschäftigten mitgenommen werden?
- Ethischer Rahmen für KI-Entwicklungen
- KI mit Anweisungscharakter – wie kann dies geregelt werden?
- Mitbestimmung und Beteiligung in der digitalen Arbeitswelt
- Regelungen und Handlungsoptionen gemäß KI-VO, DSGVO, BDSG und BetrVG/PersVG
Wichtiger Hinweis:
Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.