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05. bis 09. Mai 2025

Digitalisierung & Künstliche Intelligenz

KI-VO, Copilot, ChatGPT & Co.

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-05-SEM-KI
Veranstaltungsort
Termin
05. bis 09. Mai 2025
Beginn 12 Uhr, Ende 12 Uhr
Kosten
Seminargebühr
1949 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
in Klärung Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Mariusz Szpinder, Technologieberater

KI verändert die Organisation der Arbeit und beinhaltet diverse Risiken.

Immer mehr IT-Systeme können selbstständig lernen, Entscheidungen treffen und somit die Arbeit der Beschäftigten unterstützen oder ersetzen. Zudem beinhaltet KI Risiken, die die Europäische Union als erster Wirtschaftsraum auf der Welt in einem eigenen Gesetz zu regeln versucht – der KI-Verordnung!

Im Seminar wird die Frage bearbeitet, wie KI-Systeme erkannt und gegenüber normalen IT-Systemen abgegrenzt werden kann. Schwerpunkt neben den Vorgaben der KI-VO ist, wie Personal- und Betriebsräte die Umstellungsprozesse der Arbeit durch die zunehmende Automatisierung durch KI im Sinne der Beschäftigungssicherung begleiten können.

Weiterer Themenbereich sind ethische Fragestellungen im Rahmen der Entwicklung von KI-Systemen. Hier gilt es eine sozialverträgliche Technikgestaltung umzusetzen.

Im Seminar werden Chancen und Risiken der von KI diskutiert und Regelungsansätze für Personal- und Betriebsräte entwickelt.


Folgende Themen werden behandelt:

  • Künstliche Intelligenz für Büroarbeitsplätze, Service und Produktion
  • KI-Verordnung der EU – was haben Personal-/Betriebsräte zu beachten
  • KI-Integration in die Arbeitswelt: wie können die Beschäftigten mitgenommen werden?
  • Ethischer Rahmen für KI-Entwicklungen
  • KI mit Anweisungscharakter – wie kann dies geregelt werden?
  • Mitbestimmung und Beteiligung in der digitalen Arbeitswelt
  • Regelungen und Handlungsoptionen gemäß KI-VO, DSGVO, BDSG und BetrVG/PersVG

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.