18. bis 20. November 2025

Das DTB-Technologieforum 2025 in Berlin

Künstliche Intelligenz - Datenschutz, Beschäftigung; Chancen und Risiken!

Veranstaltungsdaten

Seminarnummer
25-11-TAG-Tec
Veranstaltungsort

Pullman Berlin Schweizerhof
Budapester Strasse 25
10787 Berlin

Termin
18. bis 20. November 2025
Kosten
Seminargebühr
1249 Euro
Unterkunft voraussichtlich ca.
310 Euro
Tagungspauschale voraussichtlich ca.
329 Euro
 
(alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer)
Vortragende
Referent
Siehe Programm (Änderungen sind möglich)

Das Technologieforum der DTB ist seit 20 Jahren eine Institution zum Thema Beschäftigtendatenschutz und zur Gestaltung der Digitalisierung.

Das Forum steht 2025 unter dem Titel:

Es werden wie immer bekannte Referentinnen und Referenten dabei sein und wir werden in verschiedenen Fachforen aktuelle Themen bearbeiten.

Dienstag
11:00Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
11:45Mattias RuchhöftSachverständiger für Betriebsräte der
DTB-Beratung.GmbH
Digitale Überwachung und Kontrolle: Aktuelle Herausforderungen
– DSGVO: Das verflixte 7. Jahr & NEU – die KI-VO
– Microsoft: Copilot und Personensuche
– „Predictive Policing“: Ranglisten verdächtiger Mitarbeiter
– Erfahrungen eines Beraters: Transparenz, Überwachung und Gegenmaßnahmen

Übergabe an Matthias Wilke (Moderation)
12:15Prof. Dr. Peter WeddeProfessor em. an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der d+a consulting GbR
Frankfurt (Main)
IT-Mitbestimmung, EuGH und Art. 88 DSGVO
– Art. 88 DSGVO: Kollektivvereinbarungen im Fokus des EuGH
– IT-Mitbestimmung und Datenschutz: Neues von BAG/BVerwG und LAG?
– BAG aktuell: Headset-System als technische Überwachungseinrichtung
– Was folgt für IT-Vereinbarungen und Beschäftigtendatenschutz?
– Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
13:15Kaffeepause
13:45Olaf MöllenkampArbG Lübeck
Richter, Einigungsstellenvorsitzender
Beteiligungsrechte und betriebliche Gestaltungsoptionen beim Einsatz von KI im Personalbereich
– Allgemeine Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
– BAG und BVerwG: Aktuelle Rechtsprechung
– Beteiligungsrechte im Kontext KI: Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021
– ChatGPT: Rechtsprechung, Arbeitsrecht und Mitbestimmung
– Einigungsstelle und Praxisbeispiele
15:00Prof. Dr. Rolf SchwartmannVorstandsvorsitzender der GDD e.V. BonnMut zum Datenschutz – KI mit Verantwortung
– Praxisfragen der KI-VO
– Risikobasierter Ansatz
– Verantwortlichkeiten entlang der Verarbeitungskette
– KI-Kompetenz vermitteln
16:00Kaffeepause
16:30Prof. Dr. Peter Wedde,
Mattias Ruchhöft

Moderation: Michaela Böhm



Journalistin und Moderatorin| Frankfurt am Main
Beschäftigtendatenschutz: Leistungs- und Verhaltenskontrollen begrenzen
– Aktuelle Rechtsprechung (BAG, EuGH) zum BDSG und DS-GVO
– Beschäftigungssicherung bei KI
– Erfahrungen aus der Beratungspraxis
– Fragen und Antworten, mit dem Plenum
17:30Ende des 1. Tages
18:30DTB-ExpertenMattias Ruchhöft, Eberhard Kiesche, Johannes Hentschel u.a.Angebot für Interessierte:
– Nachfragen zum 1. Tag,
– Infos zur weiteren Ablauf der Tagung
– Erste Praxisfragen
18:30Abendessen
Mittwoch
09:00Fachforum 1Aktuelle Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz 
RAin Yvette Reif, LL.M.Stellv. Geschäftsführerin der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V., Bonn Aktuelles zum bDSB und seine Rolle: Bürokratieabbau?
– BAG-Rechtsprechung (insbesondere Haftung)
– Hinweisgeberschutzgesetz und bDSB
– Behördliche Aufsichtspraxis und bDSB
– Kontrolle der Interessenvertretung durch bDSB: Kooperation oder Konfrontation?
– bDSB und Betriebs-/Dienstvereinbarung: Neues vom BAG und EuGH
Stefanie Törkel Rechtsanwältin
BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Arbeitgeber und Datensicherheit: Haftungsfragen bei Datenschutzverletzungen der Beschäftigten(Art 83 DS-GVO)
– Rechtsprechung des EuGH zur Haftung der Arbeitgeber bei Datenschutzvorfällen
– Pflichten des Arbeitgebers: Auswahl-/Organisationsverschulden
– Verantwortlichkeit: Qualifiziertes, aufgeklärtes und geschultes Personal
– Weisungserteilung und Überwachung der Einhaltung durch den AG
– Datenschutz/Datensicherheit: Art. 24 und 32 DS-GVO

Dr. Catharina Conrad
(angefragt)                                      
RAin, ZEHN+ Kanzlei für Arbeitsrecht                              Moderation 
09:00Fachforum 2KI, Fehlzeitenmanagement, Datenschutz und Beschäftigungssicherung
Dr. Eberhard KiescheArbeits- und DatenschutzberaterFehlzeitenmanagement, Krankenkontrolle, Gesundheitsdaten und Datenschutz
– Gesundheitsdaten im Beschäftigungsverhältnis, z.B. im BEM
– Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigtendatenschutz
– Krankenbesuche, Detektiveinsatz und Krankenrückkehrgespräche
– Praxisfragen: z.B. Offenlegung von Diagnosen, Schweigepflichtentbindung
Sirkka Schrader
(angefragt)
Rechtsanwältin, Gesellschaft für RAin, ZEHN+ Kanzlei für ArbeitsrechtHomeoffice: Kann der AG die Rückkehr in den Betrieb erzwingen?
– Abgrenzung von Homeoffice zur Mobilen Arbeit
– Rechtliche Rahmenbedingungen nach der Pandemie
– Homeoffice-Betriebsvereinbarungen und Zusatzvereinbarungen 
Michaela Böhm
(angefragt)
Moderatorin/JournalistinModeration 
09:00Fachforum 3KI-Systeme: Weiterbildung und Qualifizierung
RA Johannes Hentschel
Hentschel Rechtsanwälte Göttingen Weiterbildung und Qualifizierung: Auswirkungen der Digitalisierung begegnen
– Änderungen in Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisation
– Qualifikation und Weiterbildung im Fokus
– §§ 96-98 BetrVG: Beteiligung, Mitbestimmung, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
– Weiterbildung als Thema in der Einigungsstelle
Mattias RuchhöftSachverständiger für Betriebsräte DTBPersonalentwicklung: Was ist jetzt zu tun
– Exemplarische PE-Maßnahmen
– Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte:
– Beispiele für KI- und DS-Kompetenz und effektive Unterweisungen
– Best Practises, Fallstricke und Perspektiven
– Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Beispiele, Praxistipps, Stolpersteine
Leslie Apelt
(angefragt)
Verantwortliche Redakteurin
„Computer und Arbeit“
Moderation
12:30Mittagessen
14:00Dr. Stefan BrinkInstitut für Digitalisierung der Wissenschaftliches Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt (wida), Berlin

Vormaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart
Schadensersatz und Bußgelder nach Art. 82 , Art. 83 DSGVO
– Grundlagen
– Aktuelle und grundlegende Rechtsprechung
– EuGH- und nationale Rechtsprechung, u.a. zum Auskunftsrecht
– Entwicklung Bußgelder in Europa: Was können Unternehmen daraus lernen?
– Wie können Interessenvertretungen Einfluss auf die Sanktionierung von Verstößen nehmen?
15:30Kaffeepause
16:00Stefanie KirschnerRAin, ZEHN+ Kanzlei für ArbeitsrechtKI, Umstrukturierung, Transformation und Beschäftigungssicherung
– KI und Rechte der Interessenvertretungen, z.B. Sachverständige
– KI-Kompetenz für Beschäftigte mitgestalten
– Betriebsänderung, Sozialplan und Interessenausgleich
– Leitfaden zum Vorgehen von Betriebs-/Personalräten
16:45Berichte aus der Praxis der Unternehmen/der Dienststellen und der BetriebsräteBetriebs- und Personalräte (u.a.
Michael Gerold und Clemens Kriesel – BR von SAP)
DTB-Berater
Best Practises aus Unternehmen
– KI-Einsatz bei der SAP: Ziele und Praxisbeispiele
– Sozialverträgliche und erfolgreiche Transformationen zu KI
– Prozesse, Erkenntnisse und Praxisauswirkungen
18:00Ende des 2. Tages
19:00Abendessen
20:3020 Jahre TecForum und Jahresrückblick 2025:
Die Welt außer Rand und Band
Bernd GiesekingKabarett und gemütliches Beisammensein
Donnerstag
09:00Prof. Dr. Tobias Keber
(angefragt)
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – das deutsche Whistleblowergesetz
– Überblick über das HinSchG
– Schnittstellen zum Datenschutz
– Praktische Umsetzungshinweise
– Probleme aus dem betrieblichen/behördlichen Alltag
– Mitbestimmung, z.B. nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
09:45Stefan SoltmannReferent im Bereich 
Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin 
KI, Beschäftigungssicherung und Änderungen im Arbeitsrecht: Herausforderungen für Gewerkschaften
– Chancen nutzen, Risken verhindern
– Gesetzgeber: Arbeitsrecht/Arbeitszeit und Arbeitsschutz?
– Kritik der Arbeitgeberpositionen (z.B. BDA)
– Anforderungen an die Politik: Standards sichern
– Arbeitsrecht, KI und Gewerkschaften: Unterstützung/Angebote
10:30Kaffeepause
11:00Prof. Dr. Wolfgang DäublerUniversität Bremen,
emer. Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht
Beschäftigungssicherung in Zeiten der KI und des Personalabbaus
– Betriebsänderung , u.a. KI-bedingte Betriebsänderungen
– Grundlegende Änderung: Betriebsorganisation und Arbeitsmethoden (§111 S.1 BetrVG)
– Interessenausgleich und Sozialplan, Massenentlassungen
– Andere Reaktionen auf geplante Betriebsänderungen (z.B. Freiwilligenprogramme, Tarifvertrag, Transfersozialplan)
11:45Marc-Oliver SchulzeFachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzexperte und Partner bei AfA Rechtsanwälte     Anforderungen der KI-VO und des Datenschutzrechts an den Einsatz von KI im Personalmanagement
– Datenschutz und KI: Schnittstellen und Wechselwirkungen
– KI und Schutz vor Diskriminierung
– Hochrisiko-KI-Systeme im HR-Bereich, z.B. Stimmungsanalyse Call-Centeragenten
– Möglichkeiten der Interessenvertretungen
Podiumsdiskussion
12:30Matthias Wilke ModerationTeilnehmende: Mattias Ruchhöft, Betriebsrätin N.N., Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Stefan Soltmann, Prof. Dr. Tobias Keber, Marc-Oliver Schulze
13:15Mittagsimbiss und Gespräche zur Vertiefung der Tagungsthemen dtb-Experten und Referenten
15:00Tagungsende

Wichtiger Hinweis:

Die vorgegebenen Themen erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an den § 37.6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss Sie daher grundsätzlich nach Beschlussfassung im Betriebsrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG tragen.

Anmeldung / Reservierung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Hotel und Anreise
Abweichende Rechnungsanschrift
Zustimmungen

Die Seminare erfüllen die vom BAG gestellten Anforderungen an § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze, sowie § 179.8 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretungen.

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Stornierung: Bis zu 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt weniger als 28 Tage vor der Veranstaltung, so beträgt die Stornogebühr 50 % der Gesamtkosten. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen sind 80 % der Gesamtkosten fällig. Bei einem Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.