Dynamische Entwicklung bei Attesten für Maskenpflichtbefreiung – Kugelmann: Handlungssicherheit für Schulen verbessert
datenschutz.de - Neue Regelungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung und neue Rechtsprechung schaffen für die Schulen hinsichtlich der Befreiung von der Maskenpflicht neue Rahmenbedingungen. Im Zusammenhang mit der Befreiung von der Maskenpflicht oder vom Präsenzunterricht können grundsätzlich aussagekräftige ärztliche Atteste von Schülerinnen und Schülern angefordert werden, die datenschutzkonform zu behandeln sind.