Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
Datenschutz 4.0: neue Technik, neue Herausforderungen
Neues Datenschutzrecht
Das 40 Jahre alte Bundesdatenschutzgesetz wird fit gemacht für Europa. Stichtag für das Inkrafttreten der EU-DSGVO ist der 25. Mai 2018 und damit geht auch die Neuregelung des BDSG einher.
Wie sieht die Umsetzung von EU-Recht in unser neues BDSG aus? Beim Beschäftigtendatenschutz erlaubt Art. 88 Abs. 1 DSGVO den Mitgliedstaaten durch „Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften für den Beschäftigtendatenschutz“ vorzusehen. Das heißt, in Betriebsvereinbarungen muss zukünftig ausdrücklich auf die Rechte der Arbeitnehmer eingegangen werden.
Neue Technik und neue Arbeitsformen bringen neue Chancen, aber auch Risiken mit sich. Der Fokus von Interessenvertretungen muss jetzt auf der Ausgestaltung von IT-Vereinbarungen liegen, die konform mit dem neuen Datenschutzrecht sind. Es gibt etliche Neuerungen und viele Prozesse müssen überprüft und angepasst werden. Neben bekannten Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz gibt es neue Datenschutzvorschriften, wie zum Beispiel das „Recht auf Vergessenwerden“.
Änderungs- und Anpassungsbedarf besteht vor allem dann, wenn es um die Verarbeitung von Beschäftigtendaten bei der Nutzung von IT-Systemen geht. Nie zuvor war das Thema Datenschutz mit so vielen Herausforderungen und Chancen verbunden.
Tagungsdaten
Veranstalter: | Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand dtb - Datenschutz- und Technologieberatung |
Informationen: | Tel.: (0561) 7057570 Fax.: (0561) 7057571 info[at]dtb.kassel.de www.dtb-kassel.de |
Tagungsort: | Crowne Plaza, Berlin City Centre |
Seminargebühr: | 998,00 Euro |
Frühbucherrabatt: | 958,00 Euro (Anmeldung bis 01.08.2018) |
Unterkunft voraussichtlich: | 238,00 Euro |
Tagungspauschale voraussichtlich: | 249,00 Euro (inklusive Verpflegung) |
(alle Preise zzgl. MwSt.) |
Digitale Gesamt-Broschüre der Teilnehmer-Printausgabe als PDF-Datei, hier...
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