Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
13. dtb-Forum - DSGVO und neues BDSG
Keine halben Sachen im Datenschutz
Chancen für die Mitbestimmung
Neues reformiertes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) vom 30.06.2017 (BGBL. 2017, S.2097 ff.) tritt am 25.5.2018 in Kraft. Beschäftigtendatenschutz in Deutschland: Betriebs- und Personalräte müssen jetzt die Weichen stellen!

Nach langer Vorbereitungszeit ist sie nun also seit 25.5.2018 gültiges Recht: die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden und Vereinen. Zusätzlich ist das BDSG 2018 in Kraft getreten. Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen sind deshalb gefordert, sich umfassend zu informieren, wie die Digitalisierung unsere Arbeitswelt (Arbeit 4.0) verändert, von der Sicherheit und Integrität digitaler Systeme über die Mustererkennung im Rahmen von Big-Data-Anwendungen bis zu den Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz (KI).
Eben noch völlig harmlose Daten können schon morgen ungeahnte Rückschlüsse zulassen und Risiken bedeuten. Deshalb müssen wir den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten lernen und den neuen Entwicklungen anpassen. Besonders für Arbeitnehmervertretungen bedeutet das, sich mit neuen Trends, Themen, Technologien und rechtlichen Neuerungen zu beschäftigen, um für die Kolleginnen und Kollegen den größtmöglichen Datenschutz und die bestmögliche Mitbestimmung zu gewährleisten – wahrlich keine leichte Aufgabe.
Was die Verarbeitung personenbezogener Daten angeht, wird es ab sofort mehr Transparenz geben hinsichtlich der Zwecke und Verarbeitung der gespeicherten Daten sowie der Dauer der Speicherung. Ob mit DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BSDG 2018) auch neue Chancen für den Beschäftigtendatenschutz und die Mitbestimmung verbunden sind und welche Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten der Beschäftigten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen umgesetzt werden können, wollen wir mit Euch und Expertinnen und Experten aus Praxis, Politik, Aufsichtsbehörden und Wissenschaft diskutieren.
Der große betriebliche Regelungs- und Ermessensspielraum für Betriebs- und Personalräte bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Die Umsetzung stellt an alle Beteiligten hohe Anforderungen.
Erste Klärungen im November
Im November wird es eine Vielzahl von Leitlinien und Orientierungshilfen der Datenschutzaufsichtsbehörden, erste Aufsichtsmaßnahmen der Behörden, erste Klärungen von Rechtsfragen in der Umsetzung der DSGVO als „Dauerprojekt“ und Klagen von Verbraucherschutzverbänden und Anwälten geben. Dieses Technologieforum wird diese Erfahrungen mit der DSGVO und BDSG 2018 auswerten, auf Eure Fragen viele Antworten geben und Euch vor allem mit Praxistipps unterstützen.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und angeregte Diskussionen!
Tagungsdaten
Tagungsort: | Kurparkhotel Wilhelmshöhe, Kassel Beginn: am ersten Tag um 11:00 Uhr Ende: am letzten Tag um 15:30 Uhr |
Seminargebühr: | 789,00 Euro |
Unterkunft voraussichtlich ca: | 198,00 Euro |
Tagungspauschale voraussichtlich ca: | 212,00 Euro (inklusive Verpflegung) |
(alle Preise zzgl. MwSt.) | |
Referentin: | Katrin Sommer, Beraterin für Digitalisierung und Mitbestimmung |
Digitale Gesamt-Broschüre der Teilnehmer-Printausgabe als PDF-Datei, hier...
Die Vorträge und Unterlagen sind nach Eingabe von Benutzernamen und Passwort als Dokument abrufbar.
Die Zugangsdaten könnt Ihr hier anfordern!
Einzelne Dateien findet ihr bei Referenten in der Programmübersicht!