Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
12. dtb-Forum für Arbeitnehmervertreter 2017
Mitbestimmung in der schönen neuen Arbeitswelt 4.0
Neues reformiertes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) vom 30.06.2017 (BGBL. 2017, S.2097 ff.) tritt am 25.5.2018 in Kraft. Beschäftigtendatenschutz in Deutschland: Betriebs- und Personalräte müssen jetzt die Weichen stellen!
Die dtb Kassel bietet deshalb mit ihrer Novembertagung (Technologieforum vom 7.-9.11.2017 ) umfassende Information und Hilfestellung. Sie hat wie in den letzten Jahren führende Datenschützer wie z.B. Prof. Dr. Spiros Simitis nach Berlin eingeladen (mehr unter). Zentrales Thema der Tagung ist das Zusammenwirken von BDSG (neu) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Das Datenschutz-Anpassungsgesetz- und –Umsetzungsgesetz (EU - DSAnpUG-EU) ist als Artikelgesetz Anfang Mai 2017 vom Gesetzgeber endgültig verabschiedet worden. Jetzt liegt die amtliche Fassung vom 30.06.2017 vor. Es regelt in Art. 1 ein neues Bundesdatenschutzgesetz, das das bisherige BDSG ablöst. Die amtliche Fassung der DS-GVO ist vom 22.11.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL.DE L 314/72) veröffentlicht.
Damit ist der Weg frei für eine neue Datenschutzordnung in Deutschland. Für Unternehmen/Bundesbehörden und Interessenvertretungen wird diese im Wesentlichen durch die bereits im Mai 2016 verabschiedete Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) gestaltet, erfährt aber wichtige punktuelle Ergänzungen durch das BDSG-neu, besonders im Beschäftigtendatenschutz. Das Paket aus EU-Verordnung und Bundesgesetz erlangt ab dem 25.5.2018 Wirkung. Für die Unternehmen hat damit die ganz heiße Phase der Anpassung der Datenverarbeitungsprozesse begonnen.
Der Countdown läuft jedoch auch für Betriebs- und Personalräte. Es bleibt aber noch ausreichend Zeit für die Betriebs- und Personalräte, sich auf die Umsetzung von BDSG-Neu und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jetzt vorzubereiten.
Am 25. Mai 2018 gilt die EU-DS-GVO unmittelbar. Beide Regelwerke müssen dann parallel berücksichtigt werden. Im Folgenden soll das Zusammenwirken von DS-GVO BDSG-Neu kurz aus Arbeitnehmersicht bewertet werden.
Viele Bestimmungen der DSGVO, die am 25.5.2018 in Kraft tritt, bleiben unberührt. Hierzu gehören Regelungen u.a. zu den Begriffen, den Datenschutzgrundsätzen, Auftragsverarbeitung, Datensicherheit, der Rechtmäßigkeit, Löschfristen, zur Datenschutzfolgenabschätzung und zur Nachweisbarkeit eines Datenschutzmanagementsystems. Arbeitgeber müssen u.a. ein Verarbeitungsverzeichnis führen und umfassende Vorgaben der DSGVO auch für die Datensicherheit umsetzen.
Das BDSG-Neu setzt Regelungsgebote und-optionen der DS-GVO um und enthält u.a. Sonderregelungen zur Videoüberwachung, zu den Betroffenenrechten, zum Profiling und zum Datenschutz am Arbeitsplatz. Die wesentliche Eckpunkte des Beschäftigtendatenschutzes finden sich nun in § 26 BDSG n.F. Hier gibt es gegenüber der bisherigen Rechtslage im § 32 BFSG a.F. zwar bekannte Regelungen aber auch wichtige und gute Ergänzungen und Klarstellungen, u.a. zur Datenverarbeitung in der Interessenvertretung.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und angeregte Diskussionen!
Jetzt bewerben für den „Spiros Simitis Award“ 2017!
Datenschutzskandale, bei denen Arbeitgeber ihre Angestellten unerlaubt überwacht oder sensible Mitarbeiterdaten auswertet haben, gab es in der Vergangenheit mehr als genügend. Deshalb möchten der DGB, der Bund-Verlag, der Verein Digitalcourage und die dtb mit dem „Spiros Simitis Award“ ein Zeichen setzen und die vielen positiven Beispiele für gelungenen Arbeitnehmerdatenschutz hervorheben.
Mit dem Preis sollen sowohl die gute rechtliche Vertragsgestaltung von Betriebsvereinbarungen als auch die gelungene Praxisorientierung gewürdigt werden. Gibt es solche positiven Beispiele in Eurem Betrieb? Dann bewerbt Euch für den „Spiros Simitis Award“ 2017!
Bitte sendet eine kurze Projektbeschreibung bis zum 16. Oktober 2017 per Post oder E-Mail an die dtb Kassel
(Theaterstraße 1, 34117 Kassel, info@dtb-kassel.de).
Viel Erfolg!
Tagungsdaten
Veranstalter: | Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand dtb - Datenschutz- und Technologieberatung |
Informationen: | Tel.: (0561) 7057570 Fax.: (0561) 7057571 info[at]dtb.kassel.de www.dtb-kassel.de |
Tagungsort: | Crowne Plaza, Berlin City Centre Beginn: am ersten Tag um 11:00 Uhr Ende: am letzten Tag um 15:15 Uhr |
Seminargebühr: | 998,00 Euro |
Frühbucherrabatt: | 958,00 Euro (Anmeldung bis 22.09.2017) |
Unterkunft voraussichtlich: | 238,00 Euro |
Tagungspauschale voraussichtlich: | 249,00 Euro (inklusive Verpflegung) |
(alle Preise zzgl. MwSt.) |
Digitale Gesamt-Broschüre der Teilnehmer-Printausgabe als PDF-Datei, hier...
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